29.11.2021 - Die Technologie befindet sich in einem stetigen Wachstum und somit erhöht sich auch das Gefahrenpotenzial durch Cyberkriminelle. Jedes Unternehmen kann unabhängig von seiner Größe in den Fokus von Hackern geraten. E-Mails an Kunden oder Auftraggeber, eine Onlinebestellung oder die Registrierung bei einem Softwarehersteller – Cyberkriminelle nutzen diese und weitere Schnittstellen, greifen internetfähige Geräte automatisiert an und gelangen so an sensible Daten. Auch durch die Corona-Pandemie wurden durch das Home-Office-Modell neue Angriffsflächen für Cyberkriminelle geschaffen, da Mitarbeiter aus heimischen Netzen auf die Unternehmensnetzwerke zugreifen. Ungefähr jedes vierte Unternehmen in Deutschland wurde schon einmal Opfer eines solchen Datenklaus – Tendenz steigend. Bei einem solchen „Angriff“ entsteht natürlich nicht nur ein hoher finanzieller Schaden, sondern auch ein Imageschaden der Firma, da Sie Ihren Kunden über den Hackerangriff informieren müssen.
Aber nicht nur Firmen sollten einen Cyberschutz in Betracht ziehen, denn auch im privaten Bereich schreitet die Digitalisierung immer weiter voran. Einige von Ihnen nutzen beispielsweise Online-Banking, betrieben Online-Shopping, oder besitzen sogenannte Smart-Homes. In diesen Bereichen können genauso Cyberattacken stattfinden in Form von Datenmissbrauch, oder Identitätsdiebstahl. Deshalb sollten Sie Ihren Bedarf prüfen lassen und sich gegen Cyberangriffe schützen.
Ein Cyber-Angriff kann auch Ihr Unternehmen treffen! Schützen Sie Ihr Unternehmen!
Hier drohen Cyberschäden
Das Bundeskriminalamt veröffentlichte in seinem Bericht zur Bundeslage fast 65.000 Fälle im Jahr 2013 und das sind nur Fälle, die auch zur Anzeige gebracht wurden. Betriebshaftpflichtversicherungen decken zum Teil die genannten Risiken oft nur unzureichend ab. Daher wurden speziell für die Absicherung der aus einem Datenverlust oder Hackerangriff resultierenden Schäden sogenannte Cyber-Versicherungen entwickelt. Diese umfassen je nach individueller Vereinbarung unter anderem:
Haftpflichtschaden: Datenschutz und Cyber-Deckungen übernehmen diese Vermögensschäden, wenn der Versicherungsnehmer einen Kunden oder sonstigen Dritten schädigt. z. B.:
Eigenschaden: Bei einem Hacker-Angriff oder der Ausspähung persönlicher Daten kann jedoch auch dem Versicherungsnehmer selbst ein Schaden entstehen. Versicherungsrechtlich spricht man dabei von einem Eigenschaden. Deshalb bieten die Cyber-Versicherungen auch Schutz vor Eigenschäden z. B.:
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Stefan Aures
Versicherungskaufmann
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