So schützen Sie E-Bikes & Pedelecs richtig

Sichern Sie Ihr Pedelec oder E-Bike vor Schäden ab!21.02.2023 (lk) Pedelecs sind ein sehr schönes Beispiel dafür, dass gute Ideen immer wieder kommen. Denn das Fahrrad mit Hilfsmotor ist keine Erfindung der Neuzeit. Bereits 1896 kam das erste Modell dieser „Gattung“ auf den Markt, das nach seinen Erfindern den schönen Namen „Werner“ trug. Bis in die 1950er Jahre gehörten Fahrräder mit Hilfsmotor zum Stadt- bzw. Landbild. Dann wurden sie nach und nach von den Kleinkrafträdern (Moped, Motorroller, etc.) verdrängt. Als elektrisch betriebene Lifestyleräder erleben sie derzeit ihre Renaissance.

Über eventuell nötig werdenden Versicherungsschutz machen sich viele erst nach dem Kauf Gedanken. Muss man so ein Rad haftpflichtversichern? Wie kann man Reparaturen nach einem Unfall oder Diebstahl des Rads bzw. einzelner Teile absichern?

Unterschied zwischen Pedelec und E-Bike

Pedelecs (Kunstwort für Pedal Electric Cycle) unterstützen den Fahrer nur, solange dieser auch tatsächlich in die Pedale tritt. Beträgt die abgegebene Leistung dieser Trethilfe nicht mehr als 250 Watt und endet die Unterstützung bei maximal 25 km/h oder wenn der Fahrer mit dem Treten einhält, so bleibt dem Gefährt der Status des Fahrrades erhalten.

Im Gegensatz zu Pedelecs besitzen E-Bikes einen tretunabhängigen Antrieb. Sie gelten als Leichtmofa, wenn sie unter anderem nicht mehr als 500 Watt Leistung bereitstellen und eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h erreichen. Außerdem benötigen sie eine Betriebserlaubnis. Auch schnelle Pedelecs (sog. S-Pedelecs), deren

Tretunterstützung erst bei 45 km/h abschaltet, müssen entsprechend der europäischen Richtlinien eine Typenprüfung aufweisen.

Haftpflichtversicherung

Wer einem anderen einen Schaden zufügt, muss dem Geschädigten gegenüber auch dafür haften. Dieser Grundsatz gilt so auch für den Gebrauch von Fahrrädern mit Elektromotor. In aller Regel gibt es für fast jedes Haftungsproblem auch eine Haftpflichtversicherung, über die es versichert werden kann bzw. automatisch ist. Die Privathaftpflichtversicherung kommt einem hier zuallererst in den Sinn. Aber in einigen Fällen reicht sie hier nicht aus.

Genügt die Privathaftpflichtversicherung für Pedelecs?

Das kann man für Pedelecs leider nur mit einem „teilweise vielleicht“ beantworten. Grundsätzlich bietet jede Privathaftpflichtversicherung auch Versicherungsschutz, wenn Sie als Radfahrer unterwegs sind – hier sind eindeutig aber nur Räder ohne Zusatzmotor gemeint. Die meisten Tarife am Markt übernehmen auch die Deckung für den Gebrauch nicht versicherungspflichtiger Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen. Dabei wird die maximale Höchstgeschwindigkeit, die ein solches Fahrzeug haben darf, meist auf 6 km/h beschränkt – die Verfasser älterer Bedingungswerke hatten hier wohl vor allem Elektrorollstühle und ähnliches im Sinn. Wir können daher pauschal nur raten, sich vor der ersten Fahrt bei seinem Privathaftpflichtversicherer zu vergewissern, dass Versicherungsschutz auch für das neue Rad besteht. Gerne übernehmen wir das für Sie!

Bei E-Bikes genügt eine Privathaftpflichtversicherung definitiv nicht!

Da E-Bikes auch ohne Pedalbetrieb fahren können, ist es nachvollziehbar, dass hier Regelungen für Kleinkrafträder greifen. Sie benötigen eine entspechende Fahrerlaubnis (mind. Klasse M), müssen eine Prüfbescheinigung mitführen und benötigen natürlich auch ein Versicherungskennzeichen („Mofakennzeichen“). All dies gilt ausdrücklich auch für die S-Pedelecs! Beide Radtypen fallen damit nicht mehr unter den Schutz der Privathaftpflichtversicherung!

Bewegen Sie sich ohne Versicherungskennzeichen mit E-Bike oder S-Pedelec auf öffentlichen Straßen, begehen Sie damit einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Dies kann mit einer Geld- oder sogar Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden. Zusätzlich droht der Entzug der Fahrerlaubnis.

Wie können Sie das Rad selbst gegen Schäden versichern?

Hausratversicherung

Zumindest die langsameren Pedelecs sind grundsätzlich bereits über die Hausratversicherung gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raub, Sturm, Hagel und – sofern gewählt – auch gegen Elementarschäden wie z. B. Überschwemmung versichert. Voraussetzung für die Regulierung eines Diebstahls ist grundsätzlich aber, dass sich das Rad zum Schadeneintritt in einem geschlossenen Gebäude befand. Der einfache Diebstahl, wenn man unterwegs ist, lässt sich bei den meisten Versicherern auch für die Pedelecs einschließen. Spezieller – von einer Hausratversicherung unabhängiger – Schutz wird am Versicherungsmarkt in Form von Fahrradversicherungen geboten.

Fahrradversicherung für Pedelecs

Fahrradversicherungen bieten in der Regel einen deutlich umfangreicheren Schutz, bei dem auch an den aktiven Gebrauch eines Rads gedacht wurde. Auch Schäden am Akku oder Motor lassen sich so hervorragend mit absichern. Da sich der Versicherungsumfang der verschiedenen Anbieter unterscheiden kann, möchten wir hier beispielhaft nur einige wesentliche Punkte aufgreifen:

  • Fall- oder Sturzschäden
  • Schäden durch Unfälle
  • Vandalismus
  • Schäden durch Tiefenentladung des Akkus

Teilkaskoversicherung für E-Bikes

Wie eingangs erwähnt, sind die „schnellen Räder“ versicherungspflichtig und müssen auf öffentlichen Straßen ein Versicherungskennzeichen führen. Neben der Haftpflicht bieten die meisten Anbieter die Möglichkeit, auch eine Teilkaskoversicherung mit einzuschließen – vereinzelt auch mit Sondereinschluss eines gesonderten Akku- und Motorschutzes. Diese Teilkaskoversicherung umfasst die Gefahren Feuer, Explosion, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Glasbruch, Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss, Marderbiss, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung und Zusammenstöße mit Haarwild (je nach Anbieter auch mit anderen Tieren).

 

Welche dieser Deckungen für Ihren konkreten Fall am besten geeignet ist, sollten wir gemeinsam in einem persönlichen Beratungsgespräch ausloten. JETZT Termin vereinbaren!

Ihr Versicherungsmaklerprofi für Versicherungen für E-Bikes und Pedelecs

Stefan Aures
Versicherungskaufmann

Telefon: 0941 - 64 66 25-0
Mail:
info@bavaria-regensburg.de

 

 

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