So werden E-Scooter / E-Roller versichert!

E-Scooter04.11.2019 Die Elektromobilität nimmt immer mehr Fahrt auf. Nun dürfen die E-Scooter voraussichtlich bald auf deutschen Straßen fahren mit einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 20 km/h. Die Elektroroller sind leicht, wendig, leise, abgasfrei und lassen sich gut transportieren. 

Die letzten Details stehen noch nicht fest, auf jeden Fall müssen die Elektro-Scooter aber versichert werden.
 
Welche Voraussetzungen benötigt ein E-Scooter, um am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen?
Der wichtigste Punkt ist eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. eine Einzelbetriebserlaubnis. Schon jetzt sind verschiedene E-Scooter erhältlich, die jedoch nicht die erforderliche Betriebserlaubnis besitzen. Jeder Scooter benötigt eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung. 

Brauche ich ein eigenes Kennzeichen?
Ja, für den E-Scooter ist eine selbstklebende Versicherungsplakette Pflicht. Ohne Versicherungsplakette dürfen die elektrischen Roller nicht auf öffentlichen Straßen oder Plätzen gefahren werden.

Wo bekomme ich das Kennzeichen?
Die Versicherungsplakette ist über die Kfz-Versicherer erhältlich. Einen „Vorrat“ haben wir bereits bei verschiedenen Gesellschaften bestellt. Sobald die Verordnung in Kraft tritt, kann diese ausgehändigt werden.

Ohne Versicherungsplakette unterwegs?
Wer einen Elektro-Scooter ohne Versicherungsplakette bzw. ohne die notwendige Haftpflichtversicherung auf öffentlichen Wegen oder Plätzen verwendet, macht sich strafbar und riskiert empfindliche Strafen.
 
VORSICHT: Nach einem Unfall kann es zu hohen Schadensersatzforderungen kommen, die dann der Fahrer aus eigener Tasche zahlen muss.

Schützt die private Haftpflichtversicherung?
Leider nicht – der Gesetzgeber verlangt hierfür eine seperate Versicherung (ähnlich wie Mofa, Roller etc.).

Gilt der Versicherungsschutz auch im Ausland?
Möchten Sie ihren elektrischen Roller in den Urlaub mitnehmen, so gilt die Versicherung auch in den Staaten der Europäischen Union. Sie sollten jedoch ein D-Schild am Roller befestigen und sich vom Versicherer eine sog. „Grüne Versicherungskarte“ ausstellen lassen. Es gilt jedoch zu beachten, ob im Urlaubsland im Straßenverkehr die Elektroroller erlaubt sind.

Gibt es eine Helmpflicht?
Eine Helmpflicht besteht für Elektro-Tretroller nicht – es ist aber empfehlenswert, sich mit einem Helm zu schützen.

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Stefan Aures

Stefan Aures
Versicherungskaufmann

Telefon: 0941 - 64 66 25-0
Mail: info@bavaria-regensburg.de



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