Straf-Rechtsschutz für Unternehmen und Selbständige

Straf-Rechtsschutz für Gewerbe ist unverzichtbar15.09.2022 (bh) Geschäftskunden können schnell in die Mühlen der Justiz geraten – der Straf-Rechtsschutz für Unternehmen kann dann daher überlebenswichtig sein.

Schon eine anonyme Anzeige kann ausreichen, um Unternehmer oder Selbstständige in den Fokus von polizeilichen oder staatsanwaltlichen Ermittlungen zu rücken. Vielfältige neue Entwicklungen, ob nun technologischer, wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Natur, sowie neue Gesetze und damit verbundene verstärkte Kontrollen können dafür sorgen, dass plötzlich der Staatsanwalt vor der Tür steht.

Bereits ein Verdacht gegen Sie kann schnell zu hohen Kosten und nicht zu beziffernden „Imageschäden“ führen, wenn Ihre Kunden oder Lieferanten von Untersuchungen durch Polizei oder Staatsanwaltschaft erfahren – von einem möglichen Medienecho bei der Einleitung eines Strafverfahrens ganz zu schweigen.

Wie schnell das gehen kann, möchten wir anhand einiger Beispiele kurz verdeutlichen:

  • Es besteht der Verdacht, dass bei einen Lackiererei Lösungsmittel im Boden versickern könnte – deshalb wird wegen schwerer Umweltgefährdung und vorsätzlicher Gewässerverunreinigung ermittelt.
  • Durch die Explosion einer Colaflasche verliert ein Kind die Sehkraft auf dem linken Auge. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun gegen Hersteller, Abfüller, Transporteur und Händler wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung.
  • Ein Transportunternehmen beliefert Supermärkte. Beim Ausladen vor einem Markt gerät der Fuß eines Ladehelfers, der nur Sandalen trägt, unter eine Palette mit Bierkästen. Nach der notärztlichen Versorgung ermittelt die Berufsgenossenschaft und der Staatsanwalt wegen Körperverletzung infolge grober Missachtung der Unfallverhütungsvorschriften.
  • Der Fahrer eines Transportunternehmens unterschreitet die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten, um alle Termine einhalten zu können. Der Chef wird mit Ermittlungen wegen Verstoßes gegen die Lenkzeitenverordnung und das Arbeitsschutzgesetz konfrontiert.

Mit einer Rechtsschutzversicherung können Sie vorsorgen

In der Regel haften die Chefs auch für das Fehlverhalten ihrer Mitarbeiter. Da ein Unternehmen als juristische Person nicht belangt werden kann, trägt die strafrechtliche Verantwortung in vielen Fällen der gesetzliche Vertreter – und damit die Geschäftsleitung. Der Vorwurf der Verletzung von Kontroll-, Aufsichts- oder Leitungspflichten führt dann häufig zur Einleitung von strafrechtlichen Ermittlungen. Wenn es soweit kommt, ist mit nicht unerheblichen Kosten zu rechnen.

Wie können Sie sich und auch Ihr Unternehmen schützen?

Durch den Abschluss einer gewerblichen Straf-Rechtsschutzversicherung! Diese kommt unter anderem für folgende Kosten auf:

  • Kosten für einen Strafverteidiger
    (ggf. auch Honorarvereinbarungen über die Sätze des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes hinaus)
  • anfallende nötige Kosten für Sachverständige und Gutachter
  • anfallende Entschädigungen für Zeugen (mitunter auch Zeugenanwälte)
  • nötigenfalls eine Strafkaution als zinsloses Darlehen

Einige Gewerbe-Rechtsschutzversicherer bieten mit den jeweiligen Ergänzungsbausteinen für den Strafrechtsschutz bereits einen guten Basisschutz in diesem Bereich. So bieten z. B. die Roland, Ergo oder ARAG über die Auswahl dieser Zusatzbausteine eine noch deutlich umfassendere Absicherung dieses potentiellen Risikos.

Lassen Sie sich von einem kompetenten Versicherungsmakler beraten. Gerne steht auch Herr Aures für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.

 

Stefan Aures - Ihr Experte für StrafrechtsschutzStefan Aures
Versicherungskaufmann

Telefon: 0941 - 64 66 25-0
Mail:
info@bavaria-regensburg.de

 

 



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