Unfallversicherung: Versicherungsschutz im Homeoffice

Schützen Sie sich bei einem Sturz mit einer Unfallversicherung vor hohen Kosten13.12.2021 Der Pandemie geschuldet ist es mittlerweile keine Seltenheit mehr, dass man seinen Beruf in den eigenen vier Wänden ausübt. Unklar war bislang, welche Tätigkeiten hierbei unter den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz fallen – nun hat das Bundessozialgericht für Klarheit gesorgt. Die gesetzliche Unfallversicherung versichert nicht nur Unfälle am Arbeitsplatz, sondern auch solche, die sich auf dem direkten Weg dorthin zutragen. Aber gilt denn diese Wegeunfall-Regelung auch fürs Homeoffice? Auch der erstmalige morgendliche Gang zu seinem eigenen Arbeitsbereich fällt unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, befand das BSG. Denn entscheidend hierfür ist – wie auch bei „normalen“ Wegeunfällen – die „objektive Handlungstendenz“. Das bedeutet, dass der Weg in einem konkreten Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit, sprich der Arbeit stehen muss.

Ein Arbeitnehmer war aus seinem Schlafzimmer über eine Wendeltreppe auf dem Weg in sein darunter liegendes Büro gegangen. Nach seinen eigenen Angaben begann er dort stets unmittelbar zu arbeiten, ohne zuvor zu Frühstücken. Eines Morgens rutschte der Mann auf der Wendeltreppe aus und zog sich beim Sturz einen Bruch des Brustwirbels zu. Dieser Fall sorgte für Streitigkeiten, da seine Berufsgenossenschaft sämtliche Schadenansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung abwies. Nach langem hin und her zwischen den zuständigen Gerichten wurde beschlossen, dass  der erstmalige morgendliche Weg ins Homeoffice der erstmaligen Arbeitsaufnahme diente und ist damit im Interesse des Arbeitgebers als Betriebsweg versichert. In der Corona-Pandemie häufen sich derartige Fälle und somit wurde im Sommer 2021 das Betriebsrätemodernisierungsgesetz auf den Versicherungsschutz an Heimarbeitsplätzen ausgeweitet. Es besteht Versicherungsschutz nicht nur auf dem direkten Weg ins Homeoffice, sondern auch Gänge zur Toilette oder in die Küche fallen mittlerweile unter den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Der Versicherungsschutz bei Homeoffice-Tätigkeiten wurde auch auf Wege ausgedehnt, die die Beschäftigten zur Betreuung ihrer Kinder außer Haus zurücklegen müssen.

Warum eine private Unfallversicherung dennoch sinnvoll ist

Die meisten Unfälle ereignen sich weiterhin in der Freizeit und in diesem Fall leistet die gesetzlicheUnfallversicherung nicht. Typische Beispiele für „Heimunfälle“ sind der Sturz von der Leiter, die Verletzung bei der Gartenarbeit oder einfach ein Sturz auf der Treppe. Verletzungen beim Sport oder bei Wohnungsbränden sind ebenfalls nicht selten. Selbstständige und nicht Berufstätige -Schützen Sie sich vor hohen Kosten einer Unfallfolge auch Hausfrauen und Hausmänner - tragen das Risiko einen Unfall zu erleiden sogar zu hundert Prozent selbst, denn sie sind auch während ihrer Arbeitszeit nicht gesetzlich unfallversichert. Nicht Berufstätige können zudem in der Regel keine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Das Gleiche gilt für ältere Berufstätige, die bereits gesundheitliche Einschränkungen mitbringen. Hier ist die Unfallversicherung die einzige Alternative. Mit nur wenigen Fragen zur Gesundheitsprüfung schützt sie vor den finanziellen Folgen von Unfällen. Ein weiterer Vorteil der privaten Unfallversicherung ist die Tatsache, dass Sie Ihre Kinder bereits von Geburt an in der Unfallversicherung mitversichern können.

Der Leistungsumfang einer privaten Unfallversicherung

Einmalzahlung und Unfallrente:

Die private Unfallversicherung schützt vor den oft existenzbedrohenden finanziellen Folgen eines schweren Unfalls. Kernstück der Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung: Bleiben als Folge eines Unfalls gesundheitliche Einschränkungen zurück, erhalten Sie die vereinbarte Kapitalsumme. Damit können Sie:

  • Einkommenseinbußen auffangen
  • Ihr Haus oder Ihre Wohnung behindertengerecht umbauen
  • Eine Umschulung zum notwendigen Berufswechsel finanzieren
  • Pflegepersonal oder Haushaltshilfen bezahlen
  • Sonstige Benachteiligungen ausgleichen

Tagegeld, Genesungssgeld, Todesfallleistung:

Vor allem, wenn Sie beruflich selbstständig sind, ist ein Unfall oft mit Einkommensausfall verbunden. Als Selbstständiger sollten Sie im Rahmen Ihrer Unfallversicherung deshalb ein Krankentagegeld vereinbaren. Das Tagegeld wird für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit bis zu einem Jahr nach dem Unfall gezahlt. Auch ein Genesungsgeld für die erste Zeit nach der Behandlung kann vereinbart werden. Das Genesungsgeld gibt es, solange Krankenhaustagegeld gezahlt wird; insgesamt maximal hundert Tage. Führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tod, besteht Anspruch auf die versicherte Todesfallsumme, die Hinterbliebenen werden so wenigstens finanziell entlastet.

 

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Stefan Aures
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