Versicherungsschutz für Ferienhäuser

Mit einer Ferienhauspolice schützen Sie Ihre Ferienunterkunft!08.05.2023 (lk) Ein Ferienhaus ist ohne Zweifel eine der schönsten Sachen, die man sich gönnen kann. Ein Rückzugsort in der Fremde – und doch weiß man, was einen dort erwartet. Wer es außerhalb der Zeit, in der man selbst dort entspannt, an Urlauber vermietet, der hält zudem die laufenden Kosten niedrig. Ein Problem bleibt allerdings: Sie können leider nicht immer selbst dort sein, um Schäden zu vermeiden. Das macht die Versicherung von Ferienimmobilien - egal ob Gebäude oder Einrichtung – deutlich schwieriger, als dies bei einem Hauptwohnsitz der Fall ist.

Schadenbeispiele aus der Praxis

Erdbeben in der Türkei: Familie Yildirim hat ein Ferienhaus in der Türkei am schönen Schwarzen Meer. Im Sommerurlaub bemerkt die Familie eine nasse Wand. An einem der Wasserrohre war ein Haarriss entstanden und Wasser ausgetreten. Es entstehen Kosten für die Trocknung, Austausch des Rohrstücks sowie die abschließende Reparatur der Wand.

Sturm in Holland: Das Ferienhaus der Kaisers liegt etwa 10 km nördlich von Groningen. Im Garten stehen zwei Bäume, von denen einer Opfer eines nächtlichen Sturms wird. Der Baum bricht und knickt ins Haus. Dach und Außenmauer nehmen großen Schaden. Da Wind und Wetter nun freie Bahn haben, wird auch ein Teil des Hausrats in Mitleidenschaft gezogen. Auch hier übernimmt die Ferienhauspolice die Kosten der Reparaturen bzw. Neuanschaffungen.

Einbruch in Spanien: Die Polizei vermutet, dass es Jugendliche waren, die in das spanische Ferienhaus der Familie Gundermann eingebrochen sind. Da man dort keine Wertsachen finden konnte, lies man der Frustration freien Lauf und verwüstete das Haus, wobei Fenster zerschlagen, Wände beschmiert und Möbel zerbrochen wurden. Die Ferienhauspolice übernimmt den Schaden.

Was ist versichert?

Je nach Anbieter und Tarif können

  • Gebäudeversicherung
  • Hausratversicherung
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

über eine „Ferienhauspolice“ abgesichert werden.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht:

  • Alle Schäden, die durch das Gebäude oder Grundstücksbestandteile Dritten schuldhaft zugefügt werden
  • Abwehr von unberechtigten Schadenersatzforderungen Dritter

Gebäude- und Hausratversicherung:

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
  • Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden an Rohren)
  • Sturm, Hagel

Zusätzlich versicherbar sind:

  • Elementarschäden
  • All-Risk-Deckung (unbenannte Gefahren)

Bitte beachten Sie, dass sich die unterschiedlichen Tarife am Markt extrem unterscheiden. Die Aufzählungen können daher ausschließlich beispielhaften Charakter haben.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

  • Ersetzt wird der Neuwert der zerstörten Sachen. Bei beschädigten Sachen werden die notwendigen Reparaturkosten erstattet.
  • Für den Fall, dass kein Wiederaufbau erfolgt, besteht lediglich Anspruch auf einen Zeitwert.

Eine Vielzahl von unterschiedlichen Kosten, die im Zusammenhang mit einem versicherten Schadenfall entstehen, sind (teilweise über die Versicherungssumme hinaus) abgedeckt. Zum Beispiel Aufräum- und Abbruchkosten, Bewegungs- und Schutzkosten sowie Schadenabwendungs- und -minderungskosten. Auch ein möglicher Mietausfallschaden wird in diesem Zusammenhang ersetzt, soweit dies vereinbart wurde.

 

JETZT Ihre Ferienunterkunft schützen!

Ihr Versicherungsmaklerprofi für Ferienhauspolicen

Stefan Aures
Versicherungskaufmann

Telefon: 0941 - 64 66 25-0
Mail:
info@bavaria-regensburg.de

 

 

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