Winterreifen – Pflicht? – O bis O oder 7-Grad-Regel

Bavaria Assekuranz empfiehlt Winterreifen02.12.2019 Unten ohne wird teuer! Was ist Pflicht, was ist erlaubt, was kostet Bußgeld, und bin ich mit Sommerreifen im Winter überhaupt versichert? Die Bilder vergangener Winter haben viele noch im Kopf: querstehende und hilflos umher schlingernde Autos, schwere Unfälle bei Eis und Schnee. Schuld waren nicht selten Autofahrer, die noch Sommerreifen aufgezogen hatten. Wie ist aktuell die Rechtslage und wie verhalte ich mich am besten? Wir möchten einen kurzen Überblick verschaffen und den einen oder anderen Tipp mit auf den Weg geben.


Konkrete Winterreifenpflicht

Zwar schreibt der Gesetzgeber die Nutzung von Winterreifen nicht ausdrücklich vor, verlangt aber von jedem Fahrer, dass die Bereifung den Witterungsbedingungen angepasst wird. Der Begriff "Winterreifen" selbst taucht im Gesetzestext der StVO nicht auf. Ebenso legt die StVO keine Winterreifenpflicht für einen bestimmten Zeitraum fest.

Die 7-Grad-Regel besagt, dass sich Autofahrer beim Reifenwechsel am Thermometer orientieren sollten. Fällt es unter die besagten 7 Grad Celsius, wird es Zeit für die wintertauglichen Reifen. Diese Faustformel stammt von den Reifenherstellern. Sie bezieht sich auf die weichere Gummimischung der Winterreifen, die ein sichereres Fahrverhalten im Winter ermöglichen sollen.

Die O-bis-O-Regel nimmt hingegen den Kalender als Maßstab. Autofahrer sollten demnach von Oktober bis Ostern mit Winterreifen fahren. Um auf Nummer sicher zu gehen, empfehlen Kfz-Versicherer die O-bis-O-Regel. In diesem Zeitraum kann es kurzfristig zu winterlichen Straßenverhältnissen kommen, für die Sommerreifen komplett ungeeignet sind.

 

Regelungen im Gesetz – seit 04.12.2010 gilt:

„Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet den allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen“.

Das bedeutet: Das Gesetz schreibt vor: Winterreifen, oder auch Reifen die der Richtlinie 92/23/EWG entsprechen, müssen genutzt werden, wenn „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“ vorherrscht (§ 2 Absatz 3a StVO)

Was eine geeignete Bereifung im Winter ist, hängt aber vom Einzelfall ab. Das Bundesverkehrsministerium weist darauf hin: „Es gibt auch künftig keine Winterreifenpflicht. Jeder Autofahrer ist dazu verpflichtet, mit geeigneter Bereifung unterwegs zu sein. Das kann je nach Wetterverhältnissen auch ein guter Sommerreifen oder ein Ganzjahresreifen sein.“ M+S gibt es als Winter- und Ganzjahresreifen (auch Allwetterreifen genannt). Es ist jedem Fahrzeugbesitzer selbst überlassen, für welche Variante sich entschieden wird.

 

Wie müssen Winterreifen gekennzeichnet sein?

Autofahrer müssen seit 2018 beim Kauf von Winterreifen auf ein neues Symbol achten. Nur Reifen mit dem Alpine-Symbol gelten dann noch als wintertauglich. Mit dem neuen Alpine-Symbol, ein Piktogramm aus einem zackigen Berg und einer Schneeflocke, gehen laut Bundesverkehrsministerium erstmals verbindliche Qualitäts- und Leistungsstandards an die Reifen einher - ein entscheidender Unterschied zur derzeit verwendeten M+S-Kennzeichnung. Wer jetzt noch ältere Reifen mit der M+S-Kennzeichnung in der Garage hat, braucht sich jedoch keine Sorgen zu machen. Die gekauften Reifen dürfen noch bis September 2024 am Auto aufgezogen werden.

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Wie steht es mit dem Versicherungsschutz? Zahlt die Autoversicherung,, wenn man ohne Winterreifen einen Unfall verursacht?

Das gilt in der Kfz-Haftpflichtversicherung:

  • Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt nach einem Unfall auf jeden Fall den Schaden des Unfallopfers, auch wenn der Unfallverursacher bei winterlichen Wetterverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs war. Der Versicherungsschutz bleibt auch in diesem Fall bestehen.

Fahrzeuge sollten jedoch nicht dauerhaft mit Sommerreifen unterwegs sein, wenn winterliche Straßenverhältnisse eindeutig andere Reifen erfordern - sei es aufgrund von Kälte, Glatteis, Schnee oder Schneeglätte. Wer dann einen Unfall mit seinem Auto verursacht, muss damit rechnen, von seiner Versicherung mit bis zu 5.000 Euro in Regress genommen zu werden.

Das gilt in der Vollkaskoversicherung:

  • Wenn der Autofahrer vor Fahrtantritt oder während der Fahrt hätte erkennen müssen, dass Sommerreifen angesichts der winterlichen Bedingungen völlig ungeeignet sind und es aufgrund der unzureichenden Bereifung zu einem Unfall kommt, kann die Leistung der Voll- und Teilkaskoversicherung anteilig, in besonders schweren Fällen sogar vollständig gekürzt werden.

Selbst wenn keine allgemeine Winterreifenpflicht in Deutschland besteht, lohnt es sich, bei kalten Temperaturen die richtigen Reifen aufzuziehen. Nur so ist gewährleistet, nach einem Unfall die volle Leistung der Versicherung für den Schaden am eigenen Auto zu bekommen.

Übrigens, für alle Reifen gilt die vorgeschriebene Mindest-Profiltiefe von 1,6 mm. Aus Sicherheitsgründen sollten die Winterreifen jedoch nur bis 4 mm abgefahren werden.

 

Bavaria empfiehlt WinterreifenFazit
Wer sicher durch den Winter kommen will, sollte während der nasskalten Jahreszeit nicht auf die entsprechende Bereifung verzichten, bevor Schnee und Eis den Verkehr lahm legen.

Besonders zu beachten
Der Deckungsumfang für die eigene Kfz-Versicherung sollte unbedingt den Einschluss der „groben Fahrlässigkeit“ beinhalten. Die billigste Versicherung ist nicht immer die beste Wahl!

 

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Stefan Aures
Versicherungskaufmann

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