Zahnzusatzversicherung – Kieferorthopädie für Ihr Kind

Sparen Sie bares Geld mit einer Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind08.03.2023 (lk) Bei etwa jedem zweiten Kind oder Jugendlichen ist eine kieferorthopädische Korrektur erforderlich. Die gesetzliche Krankenversicherung kommt hierbei lediglich für Leistungen auf, die „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sind und „das Maß der Notwendigkeit nicht überschreiten“. Viele Leistungen, die Ihrem Kind das Tragen einer Spange erleichtern würden oder gar das Kariesrisiko verringern, werden von der GKV ausgeschlossen. Mit dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind wenden Sie das finanzielle Risiko ab und können Ihrem Kind eine bestmögliche Behandlung bieten. Durch die individuelle Tarifwahl kann die Zusatzversicherung optimal an Ihre Wünsche und Bedürfnisse angepasst werden.

Was ist versichert?

Der Grad der Zahnfehlstellung wird in sogenannte „kieferorthopädische Indikationsgruppen“ eingeteilt (KIG). KIG 1 bezeichnet eine sehr leichte Fehlstellung, KIG 5 hingegen eine sehr starke. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nur Leistungen in den KIG-Gruppen 3-5, nicht jedoch in den ersten beiden Gruppen. Zudem werden in den Gruppen 3-5 auch nur unbedingt notwendige Maßnahmen bezahlt. Hier unterstützt Sie eine Zahnzusatzversicherung.

Folgendes ist u. a. versicherbar:

KIG 1-2: leichte Fehlstellungen

Während KIG 1 meist nur ein ästhetisches Problem darstellt, kann der Kieferorthopäde bei KIG 2 aus medizinischen Gründen bereits eine Behandlung anraten. Leistungen, die durch eine Zahnzusatzversicherung abgesichert werden können, sind z. B.:

  • Kosten für eine lose Zahnspange
  • Kosten für einen Retainer
  • Weitere medizinisch notwendige Heilbehandlungen

KIG 3-5: ausgeprägte Zahnfehlstellungen

Bei den höheren Gruppen 3-5 gibt es ebenso Leistungen, die nicht von der GKV übernommen werden. Der genaue Umfang der Absicherung ist je nach Tarif unterschiedlich und muss individuell auf die Bedürfnisse und Wünsche des Versicherungsnehmers angepasst werden. Leistungen, die durch eine Zahnzusatzversicherung abgesichert werden können, sind z. B.:

  • Kieferorthopädische Funktionsanalysen
  • Unsichtbare und innenliegende Zahnspangen
  • Kunststoff- und Keramik-Brackets oder Speed-Brackets
  • Retainer
  • Farblose Bögen
  • Bracketumfeldversiegelung

Tipp: Achten Sie darauf, dass bereits Leistungen erbracht werden, wenn die GKV keine Vorleistung erbringt (KIG 1-2) und gewünschte Zusatzleistungen wie Keramik-Brackets in den Bedingungen explizit geregelt sind. Gerne übernehmen wir diese Prüfung für Sie, um eine passende, auf Ihr Kind zugeschnittene Absicherung zu finden.

Wann beginnt der Versicherungsschutz?

Die allgemeinen Wartezeiten betragen für Zahnzusatzversicherungen in der Regel drei Monate – vom Versicherungsbeginn an gerechnet. Diese gelten üblicherweise für den Leistungsbestandteil Zahnbehandlung. Darüber hinaus gibt es die besonderen Wartezeiten, welche acht Monate nach Versicherungsbeginn enden und für Zahnersatz und Kieferorthopädie gelten. Zusätzlich zu diesen Einschränkungen gelten – je nach Tarif unterschiedliche

Leistungsstaffeln. Diese begrenzen die Gesamtleistung in den ersten Jahren auf einen maximalen Gesamtwert.

Schadenbeispiele aus der Praxis

Keramik-Brackets – Psychische Erleichterung: Lisas bleibende Zähne sind nicht fehlerfrei nachgewachsen, weswegen ihr Biss nicht richtig schließt. Die Zahnfehlstellung geht mit einem Sprachfehler, dem Lispeln, einher. Aufgrund des Sprachfehlers wird Lisa von ihren Mitschülern ausgelacht und hat Schwierigkeiten Anschluss zu finden. Als sie erfährt, dass sie jetzt auch noch eine auffällige feste Zahnspange bekommen soll, bricht sie in Tränen aus. Glücklicherweise haben ihre Eltern für sie eine Zahnzusatzversicherung mit integrierten Kieferorthopädieleistungen für Kinder abgeschlossen. Diese übernimmt die Mehrkosten für Keramik-Brackets, die durch ihre zahnähnliche Farbe viel unauffälliger sind, in Höhe von 600 Euro.

Bracketumfeldversiegelung – Gesundheitlicher Aspekt: Der 12-jährige Julian soll aufgrund einer Zahnfehlstellung eine feste Zahnspange bekommen. Daraufhin recherchierte seine Mutter im Internet und fand heraus, dass das Risiko eine Karies zu entwickeln, sehr hoch ist, denn über 60 % aller Patienten mit festen Zahnspangen sollen Karies davontragen. Eine Bracketumfeldversiegelung soll hier Abhilfe schaffen. Julians Mutter möchte kein Risiko eingehen. Glücklicherweise übernimmt die abgeschlossene Zahnzusatzversicherung die Kosten für die Versiegelung in Höhe von 280 Euro.

 

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Ihr Versicherungsmaklerprofi für Zahnzusatzversicherungen

Heiko Asselborn
Versicherungsmakler

Telefon: 0941 - 64 66 25-0
Mail:
asselborn@bavaria-regensburg.de

 

 

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