30.09.2022 (lk) In vielen Ländern ist die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung (B&P) eine Pflichtversicherung für Unternehmen. Diese Versicherung schützt das Unternehmen und seine Angestellten vor Schadenersatzansprüchen, die aufgrund von Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit dem Betrieb des Unternehmens entstanden sind. In Deutschland ist die B&P jedoch keine Pflichtversicherung, sondern eine freiwillige Versicherung. Je nach Branche kann aber eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben sein. Trotzdem sollten Unternehmer sie in Erwägung ziehen, da sie einen wichtigen Schutz für das Unternehmen bietet. Wenn ein Unternehmer entscheidet, die Betriebs- und Produkthaftpflicht nicht abzuschließen, trägt er das volle Risiko für alle Schäden, die im Zusammenhang mit dem Betrieb seines Unternehmens entstehen können.
Wozu benötigt man eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung?
Eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung schützt sowohl den Unternehmer als auch seine gesetzlichen Vertreter sowie sämtliche übrigen Betriebsangehörigen vor den finanziellen Folgen der beruflichen Haftung, indem sie eine gestellte Schadenersatzforderung prüft und daraufhin entweder unberechtigte Ansprüche ablehnt oder berechtigte Ansprüche im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs reguliert.
Für wen ist die Versicherung geeignet?
Was ist versichert?
Versichert ist – je nach Umfang des Vertrages – die gesetzliche Haftpflicht, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen Ihres versicherten Betriebes entstehen kann.
Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Betriebshaftpflicht Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssumme. Für einige Risiken gibt es separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen.
Was ist zu beachten?
Unterschiedliche Betriebe benötigen unterschiedlichen Versicherungsschutz. Die Policen bestehen daher aus verschiedenen Bausteinen mit frei kombinierbaren Deckungserweiterungen und Zusatzklauseln, je nach individuellem Bedarf.
Schadenbeispiele aus der Praxis
Montagefehler: Elektriker Müller verlegte im Büro eines Kunden mehrere Leitungen. Einige Zeit später kam es aufgrund eines Kurzschlusses zu einem Brand, der den gesamten Bürotrakt in Schutt und Asche legte. Die hinzugezogenen Brandinspektoren der Kripo konnten Schadenursache und Verursacher eindeutig feststellen – die Versicherung des Elektrikers musste daraufhin für den Schaden aufkommen.
Unachtsamkeit: Beim Abladen von Baumaterial auf einer Baustelle mit einem Turmdrehkran wird durch Unachtsamkeit des Kranführers ein Passant schwer verletzt. Es werden Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld und Entgeltfortzahlung geltend gemacht.
Fabrikationsfehler: In einer Großbäckerei lösen sich kleine Teile der Maschine ab. Die Praktikantin bemerkt nicht, dass sich Metallteile unter den Teig gemischt haben. Das verunreinigte Brot gelang in den Handel. Einige Kunden fordern daraufhin Schadenersatz, da sie nach dem Verzehr unter gesundheitlichen Problemen litten. Die Versicherung kam für die berechtigten Schadenersatzforderungen auf.
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Lukas Bizio
Versicherungsfachmann
Telefon: 0941 - 64 66 25-0
Mail: bizio@bavaria-regensburg.de
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