Die Reiserücktrittversicherung

Bleiben Sie mit einer Reiserücktrittversicherung nicht auf hohen Stornokosten sitzen19.04.2022 Der richtige Versicherungsschutz ist auch auf Reisen entscheidend – es spielt hierbei keine Rolle, ob Sie einen Roadtrip machen, es sich am Strand gut gehen lassen, oder auf hoher See die Seele baumeln lassen. Die Stimmung kann sich dennoch schnell ändern, wenn sich etwas Unvorhergesehenes ereignet. Der Alptraum eines jeden Reisenden ist die Erkrankung vor oder während dem Urlaub. Sollten Sie dennoch so schwer erkranken, sodass Sie die Reise gar nicht erst antreten können,  können Sie sich mit einer Reiserücktrittversicherung absichern und bleiben nicht auf hohen Reiserücktrittskosten sitzen.

Wann ist ein Reiserücktritt versichert?

  • Schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung oder Tod
  • Unerwarteter betriebsbedingter Verlust des Arbeitsplatzes
  • Impfunverträglichkeit und Schwangerschaft
  • Schäden am Eigentum der Reisenden z. B. durch Feuer, Überschwemmung oder Hochwasser
  • Unerwartete Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bei vorheriger Arbeitslosigkeit

Was leistet die Reiserücktrittkostenversicherung?

Bei Nichtantritt einer Reise stellt Ihnen der Reiseveranstalter die Stornogebühren in Rechnung. Diese werden von der Reiserücktrittversicherung übernommen, wenn Sie eine gebuchte Reise aus wichtigem Grund nicht antreten können.

Die Reiseabbruchversicherung

Eine Reiseabbruchversicherung kann eine sinnvolle Ergänzung zu Ihrer Reiserücktrittkostenversicherung sein. Sie erstattet nicht genutzte Reiseleistungen, die Sie wegen dem Abbruch Ihrer Reise nicht in Anspruch nehmen, wie beispielsweise Hotelkosten und zusätzlich entstehende Rückreisekosten bei einem der oben genannten Gründe. Auch wenn Sie Ihre Reise wegen eines stationären Aufenthalts aufgrund eines Unfalls unterbrechen oder verlängern müssen, leistet die Reiseabbruchversicherung. Maßgeblich sind hier immer die Versicherungsbedingungen der Versicherungsanbieter.

Leistungen der Reiseabbruchversicherung

  • Kostenerstattung nicht genutzter Reiseleistungen
  • Erstattung der Kosten bei Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel bei der Rückreise
  • Erstattung zusätzlicher Kosten bei verspäteter Rückreise wie z. B. Unterkunfts- und Verpflegungskosten
  • Kostenerstattung bei Unterbrechung einer Rundreise und anschließendem Wiederanschluss an die Gruppe
  • Kostenerstattung von Umbuchungs- und zusätzlichen Reisekosten bei nötiger Verlängerung der Reise

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Ihr Versicherungsexperte für Reiseversicherungen

Lukas Bizio
Versicherungsfachmann

Telefon: 0941 - 64 66 25-0
Mail: bizio@bavaria-regensburg.de

 



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