02.11.2022 (lk) Frostschäden an Wohngebäuden sind häufiger als man denkt. In Deutschland kommt es jedes Jahr zu Schäden in Millionenhöhe, die durch Frost entstanden sind. Die meisten Frostschäden entstehen durch einen undichten Wasseranschluss oder eine undichte Dichtung. Dies führt dazu, dass das Wasser in den Rohren gefriert und die Rohre bersten. Auch der Austritt von Kondenswasser aus den Heizkörpern kann zu Frostschäden führen. Frostschäden an Gebäuden werden in der Regel von der Wohngebäudeversicherung übernommen.
Schäden durch Frost sind in der Regel sehr teuer und daher ist es wichtig, dass man sie möglichst früh erkennt. Oft ist es so, dass die Schäden erst dann sichtbar werden, wenn das Gebäude bereits eingestürzt ist. Daher ist es wichtig, dass man die Anzeichen für Frostschäden an Wohngebäuden kennt und sofort handelt, sobald sie auftreten.
Anzeichen für Frostschäden an Wohngebäuden
Es gibt einige Anzeichen, die auf Frostschäden an Wohngebäuden hindeuten. Zum einen sollte man auf Risse in den Wänden achten. Diese Risse können sehr klein sein und oft erst durch genaueres Hinsehen sichtbar werden. Auch verfärbte oder abblätternde Tapeten können ein Anzeichen für Frostschäden sein. Ebenfalls sollte man auf feuchte Stellen an den Wänden achten. Diese Stellen sind meistens dunkel und verfärbt. Auch Schimmelpilzbildung kann ein Anzeichen für Frostschaden sein. Sollten also diese Anzeichen auftreten, sollte man umgehend handeln und einen Experten hinzuziehen.
Welche Kosten übernimmt die Wohngebäudeversicherung bei Frostschäden?
Allgemein übernimmt die Wohngebäudeversicherung Schäden an Bauteilen, welche untrennbar mit dem Haus verbunden sind. Das können zum Beispiel Fenster, Türen oder auch Treppen sowie Dachrinnen am Dach sein. Sind in der abgeschlossenen Police auch Leitungswasserschäden mitversichert – was in jedem Fall zu empfehlen ist – ist ein Frostschaden an Gebäudeteilen aufgrund leitungswasserführender Installationen ebenfalls mit abgedeckt. Darunter fallen unter anderem Heizungsrohre, Heizkörper, sanitäre Anlagen, Heizkessel, Boiler und ähnliche Geräte. Abgedeckt sind des Weiteren auch Kosten für das Abtauen eingefrorener Wasserrohre sowie auch Reparaturen am Mauerwerk, der Fassade, dem Dach, den Fliesen (auch Wasserschaden unter Fliesen), der Terrasse, der Dachrinne und ähnlichen Elementen.
So gehen Sie bei einem Frostschaden richtig vor:
Viele Hauseigentümer glauben, bei Abschluss einer guten Gebäudeversicherung sei ihr Eigentum gegen Folgen von Schadensfällen umfassend gefeit. Hierbei übersehen sie häufig das Kleingedruckte in den Versicherungsverträgen. Hiernach treffen Eigentümer umfangreiche Obliegenheiten. Dies gilt besonders für schadensintensive Frostmonate. Die Missachtung dieser Pflichten kann den Versicherungsschutz schmälern oder sogar entfallen lassen.
Vereinbaren Sie schnell und einfach Ihren kostenlosen Beratungstermin - damit auch für Sie der passende Versicherungsschutz nicht zur Suche nach der Nadel im Heuhaufen wird!
Lukas Bizio
Versicherungsfachmann
Telefon: 0941 - 64 66 25-0
Mail: bizio@bavaria-regensburg.de
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