Privathaftpflicht – Wer haftet bei Streupflichtverletzung im Winter?

Sparen Sie sich bares Geld im Schadenfall mit einer Privathaftpflichtversicherung11.10.2022 (lk) Jeder kennt die Situation: Man tritt auf eine glatte Fläche und fällt hin. Oft ist man sich gar nicht bewusst, dass man selbst dafür verantwortlich sein könnte, wenn jemand aufgrund von vereisten oder schneebedeckten Wegen zu Schaden kommt. Deshalb stellen sich viele Hauseigentümer und Mieter jährlich die Frage, wer denn eigentlich für den Winterdienst verantwortlich ist. Und was, wenn dieser gar nicht oder nur unzureichend erfüllt wird?

Sobald es draußen schneit oder glatt ist, müssen Sie Ihre Gehwege und Einfahrten von Schnee und Eis befreien. Auch wenn der Winter milde Temperaturen bringt und kein Schnee fällt, müssen die Gehwege trotzdem frei von Hindernissen sein. Damit meinen wir Laub, Zweige oder andere Dinge, die im Weg liegen und zu Stolperfallen werden können. Fußgänger und Fahrradfahrer müssen generell vor Gefahren geschützt werden, die von Ihrem Grundstück und deren angrenzenden Gehwegen ausgehen. Dies ist nicht nur für die Sicherheit der Passanten wichtig, sondern auch eine Pflicht, die in vielen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben ist. Wer diese Pflicht vernachlässigt und dadurch jemanden verletzt, kann haftbar gemacht werden.

Und hier kommt die Privathaftpflichtversicherung ins Spiel: Sie zahlt im Fall eines Unfalls die Schäden, die Sie an anderen Personen oder deren Sachen verursachen – vorausgesetzt natürlich, Sie sind nicht selbst schuld an dem Unfall.

Nice to know:

Schäden, die Sie mit einem Schneeräumgerät mit bis zu 20 km/h Höchstgeschwindigkeit verursachen, sind in der Regel ebenfalls über den Versicherungsschutz der Privathaftpflicht abgesichert. Wenn das Gerät schneller als 20 km/h fährt, benötigen Sie allerdings eine separate Kfz-Haftpflichtversicherung.

Die Leistungen der Privathaftpflichtversicherung

  • Wiederherstellung/Ersatz der beschädigten Gegenstände
  • Bei geschädigten Personen: Behandlungskosten, Verdienstausfall oder Bergungskosten
  • Schmerzensgeldleistung
  • Kostenübernahme der Folgeschäden wie beispielsweise Nutzungsausfall

 Privathaftpflichtversicherung - Das müssen Sie bei Schnee & Glätte wissen

Achtung!

Bei vermieteten Immobilien haften die Besitzer ebenfalls für Schäden zum Beispiel durch Glatteis, lose Gehwegplatten, usw. Jedoch greift in diesen Fällen nicht der Schutz der Privathaftpflichtversicherung. Vermieter oder Hausbesitzer in der Bauphase benötigen eine sogenannte Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, um gegen die hohen Kosten bei Schäden durch die genannten Gefahren ausreichend geschützt zu sein. 

 

Vereinbaren Sie schnell und einfach Ihren kostenlosen Beratungstermin.

Ihr Versicherungsexperte für Privathaftpflichtversicherungen

Lukas Bizio
Versicherungsfachmann

Telefon: 0941 - 64 66 25-0
Mail:
bizio@bavaria-regensburg.de

 

 

Das könnte Sie auch interessieren...

 

Hausratversicherung KFZ-Versicherung Privathaftpflichtversicherung
Hausratversicherung KFZ-Versicherung Privathaftpflichtversicherung
Homeoffice - das sollten Sie wissen! Vergleich zum Jahreswechsel Für einen entspannten Urlaub

 



[ zurück ]