07.06.2023 (lk) Neben der Pflicht, die Versicherungsprämien rechtzeitig zu bezahlen, gibt es noch weitere Verpflichtungen, die Sie auf dem Schirm haben sollten, wenn Sie nicht bei der Regulierung eines versicherten Schadens eine böse Überraschung erleben wollen: die Obliegenheiten!
Was sind Obliegenheiten?
Eine Obliegenheit beschreibt eine Verpflichtung, welche Sie mit dem Vertragspartner, also dem Versicherer, eingehen. Abhängig von der Art der Versicherung können verschiedene Obliegenheiten im Vertrag festgehalten sein. Im Wesentlichen gibt es zwei Arten von Obliegenheiten.
Obliegenheiten vor Vertragsabschluss: Vor Vertragsabschluss sind Sie dazu verpflichtet, die Angaben im Antrag korrekt und wahrheitsgemäß zu machen und Fragen zum zu versichernden Risiko ebenso wahrheitsgemäß zu beantworten.
Obliegenheiten während der Vertragslaufzeit: Während der Vertragslaufzeit kommen weitere Obliegenheiten hinzu. Zum einen natürlich die bereits oben erwähnte Verpflichtung, die Versicherungsbeiträge pünktlich zu bezahlen. Auch muss der Versicherer informiert werden, falls sich das Risiko für ihn erhöht, damit er dies bewerten und ggf. in der Prämienkalkulation berücksichtigen kann. Ein Gerüst am Gebäude erhöht zum Beispiel das Einbruchsrisiko und ist deshalb dem Versicherer mitzuteilen. Ebenso ist eine unverzügliche und Korrekte Schadensmeldung ist eine solche Obliegenheit, wie auch die Schadenminderungspflicht.
Beispielhafte Auflistung von Obliegenheiten
Die jeweils relevanten Obliegenheiten sind individuell in den Bedingungswerken der betreffenden Versicherer festgelegt.
Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung
Der Versicherer kann die Einhaltung der Obliegenheiten zwar nicht erzwingen oder einklagen, aber Ihnen entstehen dadurch Rechtsnachteile, wenn sie verletzt werden. Die Konsequenzen können von einer Prämienanpassung über eine Kürzung im Leistungsfall bis hin zu einem vollständigen Anspruchsverlust reichen – dies ist jeweils vom Grad des Eigenverschuldens abhängig. Hier wird unterschieden zwischen:
Je höher der Grad des Eigenverschuldens bzw. der Vorsätzlichkeit bei der Pflichtverletzung, desto schlimmer werden die Konsequenzen für die Versicherungsnehmer. Außerdem hat der Versicherer bei einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung ein Sonderkündigungsrecht oder kann sogar vom Vertrag zurücktreten, was für Sie bedeutet, dass Sie für einen eigentlich versicherten Schaden nicht nur keine Leistung aus dem Vertrag bekommen, sondern auch die gezahlten Beiträge beim Versicherer verbleiben.
Lukas Bizio
Versicherungsfachmann
Telefon: 0941 - 64 66 25-0
Mail: bizio@bavaria-regensburg.de
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