Diebstahl von Wärmepumpen nicht mitversichert?

Schützen Sie sich vor hohen Kosten beim Diebstahl Ihrer Wärmepumpe!01.06.2023 (lk) Eine Wärmepumpe ist eine effiziente und umweltfreundliche Möglichkeit, Ihr Zuhause zu heizen. Sie funktioniert, indem sie Wärme aus der Luft, dem Boden oder dem Grundwasser aufnimmt und diese Energie nutzt, um Ihr Zuhause zu beheizen. Im Winter arbeitet die Wärmepumpe im Heizmodus und im Sommer kann sie auch als Klimaanlage genutzt werden. Es gibt verschiedene Arten von Wärmepumpen wie Luft-Wasser-, Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen. Die Wahl hängt von den individuellen Bedürfnissen und Gegebenheiten ab. Doch dort wo neue Möglichkeiten entstehen, entstehen auch neue Risiken und Gefahren.

Eine Wärmepumpe ist eine teure Investition und ein wichtiger Bestandteil der modernen Haustechnik. Leider sind Diebstähle von Wärmepumpen keine Seltenheit, insbesondere in ländlichen Gebieten. Wenn Sie Opfer eines solchen Diebstahls werden, fragen Sie sich sicherlich, wer für den Schaden aufkommt.

Gebäudeversicherung

Eine Gebäudeversicherung deckt in der Regel Schäden durch Feuer, Sturm und Wasser ab. Auch Einbruchdiebstahl ist meistens versichert. Allerdings gibt es hierbei einige Einschränkungen: Wird die Wärmepumpe aus einem unverschlossenen Raum gestohlen oder war der Raum nicht ausreichend gesichert, kann es sein, dass die Versicherung den Schaden nicht übernimmt. Auch wenn die Pumpe nicht fest mit dem Gebäude verbunden war, kann es zu Schwierigkeiten kommen. Es lohnt sich daher, vorab genau zu prüfen, welche Bedingungen Ihre Gebäudeversicherung für Diebstahl von Einrichtungsgegenständen vorsieht

Damit aber überhaupt Versicherungsschutz besteht, muss die Wärmepumpe erst einmal zu den versicherten Sachen zählen – auch, wenn sie außerhalb des Hauses montiert ist. Als Heizungselement scheint das naheliegend. Vielleicht Zubehör des Hauses? Vielleicht Grundstücksbestandteil? Schauen wir beispielhaft in die Bedingungen des Wohngebäude-Deckungskonzepts der BSG. Dort finden wir die Wärmepumpe unter § 8 Ziffer 1 c) sogar in der Aufzählung der Grundstücksbestandteile. Erster Haken.

Dann brauchen wir eine versicherte Gefahr. Hier werden wir beim guten alten § 2 Ziffer 10 fündig: Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat und der Diebstahl wird sogar konkret genannt. Zweiter Haken.

Im Deckungskonzept der BSG bestünde also grundsätzlich kein Problem. Klar, dass die Versicherungssumme bei nachträglichem Einbau der Pumpe dennoch ggf. angepasst werden muss. Auch bei Gesellschaften wie der AIG, Alte Leipziger und Janitos, ist Versicherungsschutz geboten. Teils wird die Wärmepumpe hier nicht ausdrücklich mit aufgezählt – unter die allgemeine Definition fällt sie als fest verbundenes Element aber dennoch.

Wichtig: Informieren Sie Ihren Wohngebäudeversicherer, sobald Sie sich eine Wärmepumpe angeschafft haben, um diese auch in den Schutz miteinzuschließen.

Hausratversicherung

Auch die Absicherung der Wärmepumpe über die Hausratversicherung ist im Einzelfall denkbar. Grundsätzlich deckt eine Hausratversicherung Schäden ab, die durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Leitungswasser oder Sturm entstehen. Dabei sind nicht nur Möbel und Elektrogeräte versichert, sondern auch Kleidung, Schmuck und andere Wertgegenstände. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass bestimmte Gegenstände wie Bargeld oder hochwertige Kunstwerke möglicherweise eine spezielle Versicherung benötigen. Im Falle eines Diebstahls einer Wärmepumpe kann eine Hausratversicherung unter Umständen greifen, sofern sie als versichertes Objekt explizit im Vertrag aufgeführt ist. In der Regel ist sie jedoch als fest verbauter Teil am Gebäude innerhalb der Wohngebäudeversicherung abzusichern. Es empfiehlt sich daher immer, vor Abschluss einer Versicherung die genauen Bedingungen und Versicherungsleistungen zu prüfen.

JETZT vor hohen Kosten beim Diebstahl Ihrer Wärmepumpe schützen!

Ihr Versicherungsmaklerprofi für Wohngebäudeversicherungen

Stefan Aures
Versicherungskaufmann

Telefon: 0941 - 64 66 25-0
Mail: info@bavaria-regensburg.de

 

 

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