Wohngemeinschaft – Zweckgemeinschaft und zeitgemäßer Lifestyle

Schützen Sie Ihr Hab und Gut mit einer Hausratversicherung31.05.2023 (lk) Raus aus dem Hotel Mama und rein ins eigene Leben. WGs gehören während des Studiums zum Alltag. Doch auch bei Arbeitnehmern und Rentnern findet dieses Wohn- und Lebenskonzept immer mehr Anklang. Vor allem die enorme Kosteneinsparung spielt wohl die wichtigste Rolle. Die Miete für ein WG-Zimmer ist natürlich viel niedriger als für eine ganze Wohnung. Zudem werden soziale Kontakte sowie „Helfer in der Not“ sichergestellt. Ein eventueller Umzug muss organisiert werden. Und bei einem Wechsel des Wohnsitzes schwirren einem womöglich Tausende Sachen im Kopf herum: von Behördengängen über Einwohnermeldeamt bis hin zu den Rundfunkbeiträgen – jedoch wohl kaum die eigenen Versicherungsangelegenheiten. Aber genau diese sollten Sie nicht vernachlässigen. Wir zeigen auf, welche Versicherungen unbedingt notwendig sind, wenn man in den eigenen vier Wänden lebt.

Hausratversicherung

Diese Versicherung sichert Ihr Hab und Gut ab – also alle Gegenstände, die sich in Ihrem Haushalt befinden. Wenn Ihre elektronischen Geräte, Möbel oder Ihre anderen Einrichtungsgegenstände beispielsweise durch einen Brand beschädigt oder bei einem Einbruch gestohlen werden, dann kümmert sich Ihre Hausratversicherung um diesen Schaden. Zu den versicherten Schäden gehört auch der Diebstahl des Fahrrads. Viele Studenten bewältigen den Weg zur Uni mit dem Rad. Dieses wird allerdings nicht unbedingt im Zimmer des Bewohners aufbewahrt, sondern im Keller des Hauses. Wird das Fahrrad aus einem abgeschlossenen Raum gestohlen, kommt eine Hausratversicherung dafür auf.

Tipp: Die Höhe der Versicherungssumme ist bei einer Hausratversicherung essenziell. Da in Wohngemeinschaften mehrere Einzelpersonen leben, sind dort in der Regel auch mehr wertvolle Gegenstände vorhanden als in Single-Wohnungen oder bei Familien. Wir prüfen in jedem Fall, welche Versicherungssumme für Ihren Hausrat und Ihre Wohnfläche optimal geeignet ist. So können wir eine Unterversicherung vermeiden und Sie sind im Fall der Fälle rundum abgesichert.

Wer in einer WG lebt, teilt sich meist den Hausstand, etwa in der Küche oder im gemeinsamen Wohnzimmer, mit den Mitbewohnern. Nachstehend zeigen wir mögliche Versicherungslösungen hierfür auf:

Absicherung einer kompletten WG

Diese Absicherungsmöglichkeit ist in der Regel bei vielen Versicherern problemlos möglich. Die Bewohner müssen sich im Vorfeld auf einen Haupt-Versicherungsnehmer einigen. Dieser schließt stellvertretend für alle anderen einen Hausratvertrag ab. Die übrigen Mit-Versicherungsnehmer sollten allerdings im Versicherungsvertrag namentlich genannt werden. Die Prämie kann dann untereinander aufgeteilt werden.

Zieht der Haupt-Versicherungsnehmer um, wird der Vertrag auf den neuen Risikoort umgeschrieben oder aufgehoben – für die übrigen WG-Mitglieder bestünde dann kein Versicherungsschutz mehr. Der Abschluss einer neuen Hausratversicherung – mit neuem Haupt-Versicherungsnehmer – wäre somit notwendig. Wenn ein mitversicherter WG-Mitbewohner auszieht, kann der Vertrag auf einen neuen Bewohner übertragen werden.

Absicherung eines einzelnen Zimmers innerhalb einer WG

In der Praxis ist die Absicherung eines einzelnen Zimmers immer anfragepflichtig und selten adäquat zu versichern. Wenn jedoch beispielsweise ein Student ein einzelnes Zimmer bewohnt, ließe sich dieses idealerweise über die Außenversicherung des Hausratvertrags der Eltern absichern.

Versicherungsschutz über die Eltern

Nehmen Auszubildende oder Studenten während der Zeit ihrer Ausbildung oder des Studiums ein WG-Zimmer, besteht die Möglichkeit, dass Versicherungsschutz über die Außenversicherung der elterlichen Hausratversicherung besteht – dann ist kein eigener Vertrag nötig. Die Außenversicherung greift, insofern noch kein eigener Hausstand gegründet wurde. Ein möbliertes Zimmer in einem Studentenwohnheim oder ein Zimmer in einer WG wird allerdings nur dann nicht als eigener Hausstand bewertet, wenn der Erstwohnsitz nach wie vor bei den Eltern gemeldet ist. Das zu versichernde WG-Zimmer sollte dann in jedem Fall der bestehenden Hausratversicherung gemeldet werden. Voraussetzung ist zumeist, dass der Hausrat nur vorübergehend aus dem Hauptwohnsitz entfernt wird. Standardmäßig betragen derartige zeitliche Begrenzungen bei einem Großteil der Versicherer drei Monate – es sei denn, der Versicherungsnehmer oder eine in häuslicher Gemeinschaft lebende Person hält sich zum Zweck der Ausbildung oder um den Wehr- oder Zivildienst abzuleisten außerhalb des Hauptwohnsitzes auf. Dann gilt die zeitliche Befristung für diesen Zeitraum nicht.

Glasversicherung – Zusatz zur Hausratversicherung

Sie zählt zwar nicht zu den unbedingt notwendigen Versicherungen, soll aber dennoch erwähnt werden, da Glasschäden an gemieteten Immobilien nicht im Rahmen der Mietsachschadendeckung einer Privathaftpflicht erstattet werden. Zerbricht beispielsweise eine Türverglasung, müssen Sie für die Reparatur ohne Glasversicherung selbst aufkommen. Eine Glasversicherung ist in der Regel für geringe Beiträge erhältlich. Neben Glasflächen von Fenstern und Türen sind generell auch Glaskochfelder und Mobiliarverglasung mitversichert.

JETZT Ihr Hab und Gut absichern!

Ihr Versicherungsmaklerprofi für Hausratversicherungen

Stefan Aures
Versicherungskaufmann

Telefon: 0941 - 64 66 25-0
Mail:
info@bavaria-regensburg.de

 

 

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