Grillunfall: Zahlt die Versicherung?

Schützen Sie sich vor hohen Behandlungskosten mit einer Unfallversicherung03.05.2022 Der Frühling zeigt sich mittlerweile von seiner schönen Seite und lädt am Wochenende und an Feiertagen zum Grillen mit der Familie oder Freunden ein.  Doch wo ein Grill angezündet wird, wird auch immer mit offenem Feuer hantiert. Sie sollten hierbei keine flüssigen Brandbeschleuniger wie beispielsweise Spiritus verwenden, denn diese können zu meterhohen Stichflammen und so zu ernsthaften Verbrennungen führen. Auch wenn der Grill keinen festen Stand hat, umkippt und Ihnen die heiße Grillkohle auf das Bein fällt, können Sie Brandwunden erleiden. Die Deutsche Gesellschaft für Verbrennungsmedizin verzeichnet rund 4.000 Grillunfälle pro Jahr. Viele Opfer kommen mit leichten bis mittelschweren Verbrennungen davon, aber einige verletzen sich lebensgefährlich oder leiden lebenslang unter den Folgen.

Wenn Sie sich bei einer Grillparty im heimischen Garten durch eigene Unachtsamkeit oder Missgeschick selbst so stark verletzen, sodass ein bleibender gesundheitlicher Schaden entsteht, greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Solche Feiern zählen zum Freizeitvergnügen und deshalb schützt Sie hier im Schadenfall nur eine private Unfallversicherung vor den hohen Behandlungskosten. Auch wenn Kosten für einen behindertengerechten Umbau der Wohnung anfallen, leistet Ihnen die Unfallversicherung finanzielle Unterstützung.

Was ist eigentlich ein Unfall?

Was ein Unfall ist, weiß im Grunde jeder. Doch im Zusammenhang mit dem Schutz, den eine Unfallversicherung bietet, muss klar und deutlich definiert sein, wann ein Unfall vorliegt. In den Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB) ist der Unfall so beschrieben:

„Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis / Unfallereignis unfreiwillig eine bleibende Gesundheitsschädigung erleidet.“

In der Praxis muss also das „Unfallereignis“ innerhalb eines kurzen Zeitraums eintreten. Gesundheitsschädigungen durch Umwelteinflüsse oder durch Dauerbelastung im Sport stellen demnach keine Unfälle im Sinne der Unfallversicherungs-Bedingungen dar. Wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung ein Gelenk verrenkt oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden, wird dies nach den Allgemeinen Bedingungen nicht als Unfall anerkannt. Es gibt sehr gute Tarife, die ihre Bedingungen in diesem Punkt erweitert haben.

Invaliditätsentschädigung

Kernstück der Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung. Bleiben als Folge eines Unfalls gesundheitliche Einschränkungen zurück, erhält der Versicherte eine Kapitalsumme. Er kann damit beispielsweise

  • Einkommenseinbußen auffangen
  • Eine Umschulung zum notwendigen Berufswechsel oder eine Spezialausbildung für Kinder finanzieren
  • Das Haus oder die Wohnung behindertengerecht umbauen
  • Pflegepersonal oder Haushaltshilfen bezahlen
  • Sonstige Benachteiligungen ausgleichen

Unterschied private Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung

Neben der Unfallversicherung schützt auch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung vor den finanziellen Folgen bleibender körperlicher Schäden.

Unterschiedliche Leistungen

Beide Versicherungen decken aber unterschiedliche Risiken ab: Die private Unfallversicherung greift schon bei sehr niedrigem Invaliditätsgrad. Sie hilft, die Folgekosten des Unfalls zu tragen und entschädigt für die mit der Invalidität verbundenen finanziellen Verluste.

Nur etwa zehn Prozent aller Fälle dauernder Berufsunfähigkeit sind allerdings auf Unfälle zurückzuführen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt deshalb auch bei andauernden Erkrankungen, die nicht durch einen Unfall verursacht wurden – allerdings nur, wenn Sie krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage sind, Ihren Beruf auszuüben. Viele Berufe können aber durchaus noch mit einer bleibenden gesundheitlichen Einschränkung ausgeübt werden.

Weniger strenge Gesundheitsprüfung

Vor Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung wird immer eine umfassende Gesundheitsprüfung notwendig. Wenn Sie bereits Vorerkrankungen mitbringen oder in einem Beruf mit hohem Gesundheitsrisiko arbeiten, müssen Sie in der Berufsunfähigkeitsversicherung mit überdurchschnittlichen Beiträgen oder gar einer Ablehnung durch den Versicherer rechnen.

Vor Abschluss einer Unfallversicherung wird dagegen kein oder nur ein weniger strenger Gesundheitscheck erforderlich.

Hier erfahren Sie mehr über die Unfallversicherung

Ihr Versicherungsprofi für Unfallversicherungen

Stefan Aures
Versicherungskaufmann

Telefon: 0941 - 64 66 25-0
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