Im Urlaub tierisch gut abgesichert

Sichern Sie sich gegen die hohen Kosten eines Schadenfalls ab14.04.2022 Mehr als 24 Millionen Hunde und Katzen leben in deutschen Haushalten. Waren sie früher hauptsächlich Nutztiere, sind die Vierbeiner heute liebevoll umsorgte, treue Begleiter. Kein Wunder also, dass Hund und Katze immer häufiger mit in den Urlaub reisen dürfen – im Inland wie im Ausland. Pünktlich zur Ferienzeit wurden auch die Corona-Maßnahmen gelockert und nun ist das Reisen wieder erlaubt. Man schnappt sich also seine Familie und seine sieben Sachen und macht sich auf den Weg in das Feriendomizil. Doch wie steht es um Ihren Versicherungsschutz, wenn der Vierbeiner auch mit dabei ist?

Es ist nicht nur für Menschen sinnvoll einen ausreichenden Versicherungsschutz im Urlaub zu haben, sondern für die lieben Fellnasen mindestens genauso wichtig. Denn Ihr Hund kann im Urlaub trotzdem einen Artgenossen oder Menschen verletzen. Auch wenn Sie Ihren Liebling mal eben schnell in der Unterkunft lassen und er dort die Türen zerkratzt oder anderen Sachschaden anrichtet, benötigen Sie ausreichenden Schutz gegen die entstandenen meist hohen Kosten.  Ähnliche Problemstellungen ergeben sich beim derzeit sehr angesagten Urlaub mit dem gemieteten Wohnmobil. Und auch, wer mit großen Vierbeinern verreisen möchte und dafür einen (Pferde-)Anhänger mietet, kann mit dem Problem der Kosten nach Beschädigung durchs Tier konfrontiert werden. Wenn Sie also ins Ausland reisen müssen Sie vorab klären, ob und ggf. wie lange dort Versicherungsschutz geboten wird.

Hundehalterhaftpflicht

Ein Drittel aller Hundebesitzer in Deutschland hat noch immer keine Hundehalter-Haftpflichtversicherung - leichtsinnigerweise, wie ein Blick ins Gesetzbuch zeigt: als Besitzer haften Sie für alle Schäden, die Ihr Tier anrichtet für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung ist dringend zu empfehlen, denn die Behandlungskosten etwa für einen Hundebiss können richtig teuer werden. In solchen Fällen sind Sie als Hundehalter immer schadenersatzpflichtig - ganz unabhängig davon, ob Ihnen ein Verschulden nachgewiesen werden kann.

Tierkrankenversicherung

Während Schäden durch das Haustier gegenüber Dritten in der Regel durch eine Tierhalterhaftpflicht abgesichert werden, die in einigen Bundesländern bereits zu den Pflichtversicherungen zählt, steht es jedem Tierliebhaber frei seinen treuen Begleiter gegen Krankheiten abzusichern. Doch vor allem wenn Sie ins Ausland reisen kann eine Tierkrankenversicherung sinnvoll sein. Denn auch Hund und Katze können unterwegs krank werden, sodass eine Behandlung beim Tierarzt notwendig wird. Durchfallerkrankungen, länderspezifische Infektionskrankheiten, aber auch Unfälle, die einen chirurgischen Eingriff nach sich ziehen: Jeder Tierbesitzer weiß, dass die Kosten für eine Behandlung beim Tierarzt schnell sehr hoch werden können, insbesondere wenn der Vierbeiner operiert werden muss.

Reiserücktrittversicherung

Sie haben sich sorgfältig auf Ihren Auslandsurlaub vorbereitet. Auch die vorgeschriebenen Impfungen sind im EU-Heimtierausweis vermerkt. Doch dann wird Ihr vierbeiniges Familienmitglied plötzlich krank und Sie können Ihre Reise nicht antreten. Wer übernimmt die Kosten für die Flugtickets, Fahrkarten für den Zug oder der gebuchten Hotelübernachtung? Auf Nummer sicher gehen Sie mit einer Reiserücktrittsversicherung Sie sind in diesem Fall finanziell abgesichert, wenn Sie nicht verreisen können oder eine Reise stornieren müssen, weil Ihr Hund oder Ihre Katze

  • Unerwartet schwer erkrankt
  • Bei einem Unfall schwer verletzt wurde
  • Oder eine Impfung nicht vertragen hat und deswegen erkrankt ist.

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