09.05.2023 (lk) Die Landwirtschaft stellt einen der ältesten Wirtschaftsbereiche der Menschheit dar. Etwa ein Drittel der globalen Landfläche wird landwirtschaftlich genutzt. In Deutschland ist es sogar die Hälfte der Landesfläche. Dabei ist kaum eine andere Branche heute so facettenreich wie die Landwirtschaft: Längst ist man weg vom reinen Ackerbau. Rund eine Million Landwirte haben in den vergangenen Jahren ihr Arbeitsfeld erweitert und leisten einen wichtigen Beitrag zur Ernährungssicherung sowie zur Energie- und Rohstoffversorgung.
Bedingt durch die Entwicklungen der vergangenen Jahre driftet allerdings besonders in der Landwirtschaft Ist- und Sollsituation beim Versicherungsschutz dramatisch auseinander. Nicht selten sind Höfe bereits in dritter Generation beim selben Versicherer unter Vertrag, ohne jemals aktualisiert worden zu sein. Das Resultat sind gravierende Deckungslücken, die massive finanzielle Folgen nach sich ziehen können.
Landwirtschaftliche Haftpflichtversicherung
Sie ist die wichtigste aller landwirtschaftlichen Versicherungen und unbedingte Notwendigkeit für jeden Landwirt. Die landwirtschaftliche Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die durch den Landwirt oder einen seiner Mitarbeiter einem Dritten gegenüber verursacht werden. Leider wissen nur wenige, dass sie diese Haftpflichtversicherung bräuchten. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn durch eine Erbschaft von Weideland die Mindestgröße zur Pflichtmitgliedschaft bei der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft erreicht wurde. Diese liegt bereits bei 2.500 Quadratmetern.
Klassische Agrarbetriebe, die umweltgefährdende Stoffe wie Jauche, Düngemittel o. ä. lagern, tragen die Verantwortung, wenn es durch den Austritt dieser Stoffe zu einer Schädigung der Umwelt (z. B. Gewässerverunreinigung) kommt. Moderne Tarife der landwirtschaftlichen Haftpflicht beinhalten normalerweise auch eine Umweltbasisversicherung. Reichen diese Summen nicht aus, muss der Schutz über eine separate Umwelthaftpflichtversicherung dargestellt werden.
Auch der erweiterte Produkthaftpflichtschutz sollte Bestandteil einer landwirtschaftlichen Haftpflichtversicherung sein. Dieser ist zuständig, wenn Abnehmer von Erzeugnissen wie Milch, Getreide oder Fleisch geschädigt werden. Stellt sich beispielsweise heraus, dass zugelieferte Milch mit Pestiziden verunreinigt ist, muss in der Regel eine komplette Charge einer Käserei entsorgt werden…
Hierbei wird der Versicherungsschutz individuell auf Ihren Betrieb abgestimmt, z. B. wenn Sie
Landwirtschaftlicher Rechtsschutz
Eine weitere wichtige Absicherung für Ihre Landwirtschaft ist die Rechtsschutzversicherung. Rechtliche Auseinandersetzungen bleiben auch im landwirtschaftlichen Bereich nicht aus. Seien es Schadenersatzforderungen, die Sie selbst durchsetzen möchten, oder Streitigkeiten mit ehemaligen Mitarbeitern. Und da man als Landwirt nicht nur vom Ertrag lebt, sondern auch beispielsweise von Fördermitteln, ist die Angriffsfläche groß.
Seit einigen Jahren knüpft die EU Subventionen für landwirtschaftliche Betriebe an strenge Umweltstandards (Cross Compliance), beispielsweise die Düngeverordnung (DüV) oder Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Mit regelmäßigen Kontrollen wird geprüft, ob diese Vorgaben eingehalten werden. Ist dies nicht der Fall (z. B. durch Unwissenheit), können Kürzungen der Subventionen vorgenommen werden oder Fördermittel vollständig zurückgefordert werden. Auch hiervor können Sie sich mit einer Rechtsschutzversicherung schützen.
JETZT Ihre Landwirtschaft schützen!
Lukas Bizio
Versicherungsfachmann
Telefon: 0941 - 64 66 25-0
Mail: bizio@bavaria-regensburg.de
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