28.01.2021 Monatliche Mieteinnahmen sorgen für einen einträglichen und stabilen Ertrag. Dabei ist die kurz-, mittel- und langfristige Planung einer Mietsache jedoch existenziell wichtig für den Ertrag. Während notwendige Sanierungen mit der frühzeitigen Bildung von entsprechenden Rückstellungen noch gut planbar sind, können bereits Unstimmigkeiten bei der Nebenkostenabrechnung o. ä. für Unannehmlichkeiten im Vermieteralltag sorgen. Generell läuft man als Vermieter schnell Gefahr, in eine rechtliche Auseinandersetzung verwickelt zu werden.
Während es für Eigentümer von Häusern und Wohnungen eine ganze Reihe von Versicherungen gibt, konzentrieren wir uns zunächst auf die Vermieter-Rechtsschutzversicherung. Sie unterstützt beispielsweise, wenn
Zu den Highlights der Vermieter-Rechtschutzes zählen:
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Stefan Aures
Versicherungskaufmann
Telefon: 0941 - 64 66 25-0
Mail: info@bavaria-regensburg.de
Welche Deckungen sind außerdem wichtig?
Für Eigentümer von Wohnungen und Häusern gibt es neben der Rechtsschutzversicherung natürlich noch eine ganze Reihe von Versicherungen die Auswahl ist groß, die Anbieter zahlreich. Es lassen sich so gut wie alle Risiken absichern. Wir zeigen Ihnen, welche Absicherungen darüber hinaus noch möglich sind:
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Nach dem BGB ist der Vermieter verantwortlich für sein Hab und Gut und hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Haus und Grundstück gefahrenfrei und in sicherem Zustand ist. Während für selbstbewohnte Einfamilienhäuser in der Regel Versicherungsschutz meist über die Privathaftpflichtversicherung gegeben ist, müssen vermietete Immobilien meist gesondert abgesichert werden. Denkbare Schadenfälle wären beispielsweise, dass eine Person durch einen herabfallenden Dachziegel verletzt wird oder ein morscher Baum umkippt und auf dem Nachbargrundstück Schaden anrichtet.
Die Haftungsrisiken des Vermieters einer Eigentumswohnung werden nicht selten unterschätzt. So sieht beispielsweise das Wohnungseigentümergesetz vor, dass der Vermieter (Sondereigentümer) für Schäden, die sein Mieter schuldhaft anderen Eigentümern oder der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zufügt, haftet. Sie können aber auch haften, wenn Sie Ihren Verkehrssicherungspflichten nicht nachkommen (z. B. bekannte Schäden an der Elektroinstallation nicht ordnungsgemäß beheben lassen und der Mieter oder Gäste dadurch zu Schaden kommen).
Der Horror eines jeden Vermieters. Sie hinterlassen eine Spur der Verwüstung im Wohneigentum des Vermieters, nicht selten mit der Einbürgerung von Ungeziefer, zahlen keine Miete und sind schwer loszuwerden oder sie sind über Nacht plötzlich verschwunden. Eine Mietnomadenversicherung oder Mietausfallversicherung soll diesen Schrecken nehmen und setzt genau dort an, wo Vermieter verzweifeln. Sie erstattet Mietausfälle und leistet finanzielle Hilfe bei Sachschäden, die die Mietnomaden durch Verwahrlosung, Verschmutzung oder Zerstörung anrichten. Je nach Versicherer werden ferner Kosten für Entrümpelungen, Desinfektions- und Schädlingsbekämpfungsarbeiten, Sachverständige oder Aufräum- und Abbrucharbeiten erstattet.
Möblierte Wohnungen
Vermieten Sie Ihre Wohnung möbliert, sind diese Möbel nicht über die Gebäudeversicherung versichert, da es sich nicht um Gebäudebestandteile handelt. Die Absicherung der vermieteten Möbel ist aber auf verschiedene Arten möglich: Eine separate Inhalts- oder Hausratversicherung ist denkbar. Das Risiko für eine Beschädigung des überlassenen Hausrates lässt sich aber auch vertraglich auf den Mieter abwälzen. Dieser kann sie dann zum Neuwert über eine eigene Hausratversicherung versichern.
Als Ersatz einer Mietkaution wird die Kautionsversicherung erst seit wenigen Jahren beworben. Die Vorteile für den Mieter liegen auf der Hand: Geld wird nicht gebunden und steht zur freien Verfügung. Allerdings ist sie auch für den Vermieter von Vorteil. Die Sicherheit ist identisch, die Auszahlung ähnlich schnell wie bei der Bank und der Mieter wird sich nicht in dem Maß dagegen sträuben, wie es bei ,,seinem Geld‘‘ wohl der Fall wäre.
Die Glasversicherung sollte an dieser Stelle abschließend noch erwähnt werden, da Glasschäden an gemieteten Immobilien nicht im Rahmen der Mietsachschadendeckung einer Privathaftpflicht des Mieters erstattet werden. Eine Glasversicherung kann in der Regel für geringe Beiträge abgeschlossen werden. Versichert sind Fenster und Türverglasungen, auf Wunsch auch Cerankochfelder und Mobiliarverglasungen.