07.12.2022 (lk) Egal ob romantischer Winterausflug in die Berghütte in den Vogesen, Schneeschuh-Wanderung im malerischen Krakautal in Österreich oder doch der Ski-Spaß in Kitzbühel. Wenn Sie einen Winterurlaub mit Freunden oder der Familie planen, sollten Sie nichts dem Zufall überlassen, denn auch im Winterurlaub kann viel Unvorhergesehenes passieren. Deshalb ist es wichtig, sich auch im Winter Gedanken über eine Reiseversicherung zu machen.
Wenn Sie sich jetzt denken: „Wir fahren ja nur in das benachbarte Österreich, da bin ich doch abgesichert“, ist das eine leichtsinnige Annahme, die schnell sehr teuer werden kann. Denn Sie erhalten zwar Leistungen Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse in anderen europäischen Ländern, einige Kosten werden jedoch nicht übernommen. Zudem ist ein Krankentransport oftmals gar nicht abgedeckt, aber bei einem Unfall in den Bergen meist unverzichtbar.
Welcher Reiseschutz für den Winterurlaub?
Auslandsreisekrankenversicherung
Mit dieser Versicherung haben Sie einen umfangreichen Kostenschutz auch im Ausland. Die Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt zum Beispiel die Kosten für ärztliche Heilbehandlungen, Medikamente und Verbandmittel, ärztlich angeordnete Rücktransporte ins Heimatland und vieles mehr.
Schadenbeispiel: Während einer Urlaubsreise auf Mallorca stürzt das Kind von Frau S. .Beim Arzt wird festgestellt, dass es sich den Arm gebrochen hat. Die Kosten für die medizinische Versorgung muss Frau S. beim Arzt direkt bezahlen. Die Rechnung für die Behandlung des Kindes reicht sie bei Ihrer Auslandsreisekrankenversicherung ein. Diese erstattet daraufhin die Kosten. Ohne zusätzliche Absicherung hätte Frau S. die Kosten aus eigener Tasche zahlen müssen.
Nicht versichert sind Routine- und Vorsorgeuntersuchungen im Ausland sowie Zahnbehandlungen, die über eine schmerzstillende Wirkung hinausgehen.
Reiserücktrittversicherung
Eine Reiserücktrittversicherung ermöglicht Ihnen die Rückerstattung der Reisekosten, wenn Sie Ihre Reise wegen eines unerwarteten Zwischenfalls oder einer Erkrankung absagen müssen. Vor allem bei geplanten Familien- oder Gruppenreisen kann Sie die Reiserücktrittversicherung vor hohen Stornokosten schützen.
Schadenbeispiel: Herr K. hat sich schon Wochen auf seine Reise nach New York gefreut. Zwei Tage vor Abflug leidet er plötzlich unter starken Bauchschmerzen. Der Arzt stellt eine Blinddarmentzündung fest. Herr K. muss sofort operiert werden. Da er für ungefähr zwei Wochen ausfällt, muss er die Reise leider stornieren. Glücklicherweise hatte er eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Diese übernimmt die entstandenen Stornokosten.
Reiseabbruchversicherung
Wenn Sie im Urlaub beispielsweise eine Unfallverletzung erleiden und deshalb die Reise abbrechen müssen, schützt Sie in solchen Fällen eine Reiseabbruchversicherung (wenn die Fortsetzung der Reise nicht zumutbar ist). Manche Gesellschaften bieten hier sogar die Rückerstattung des gesamten Reisepreis bei einer bestimmten Reisedauer.
Schadenbeispiel: Familie M. ist für einen 14-tägigen Urlaub in die Türkei geflogen. In der zweiten Woche erhalten sie einen Anruf. Die Mutter von Frau M. ist plötzlich verstorben. Sie brechen die Reise ab und fliegen nach Hause. Da die Familie eine Reiseabbruchversicherung abgeschlossen hatte, erstattet ihnen ihre Versicherung die Mehrkosten für die vorzeitige Rückreise.
Nicht versichert sind Ereignisse, mit denen zur Zeit der Buchung zu rechnen war.
Reisegepäckversicherung
Und wie sieht es mit der teuren neuen Winterjacke aus, die Ihnen aus der Berghütte gestohlen wurde? Auch für Ihr Reisegepäck gibt es den passenden Versicherungsschutz. So kann es gegen Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Unfall eines Transportmittels oder Feuer abgesichert werden. Die Reisegepäckversicherung erstattet den Zeitwert der Sachen oder bei Beschädigung die nötigen Reparaturkosten.
Schadenbeispiel: Nach Ankunft am Flughafen in Mailand macht sich Herr T. auf die Suche nach dem Busbahnhof. Während er den Fahrplan studiert, reißt ihm jemand den Koffer aus der Hand. Da am Busbahnhof sehr viele Menschen unterwegs sind, hat er keine Möglichkeit mehr den Dieb ausfindig zu machen. Leider hatte er keine Reisegepäckversicherung abgeschlossen und muss den Schaden aus eigener Tasche zahlen.
Für Wertsachen sowie Foto-, Film- und Videoausrüstung gibt es spezielle Entschädigungsgrenzen. Für Reisegepäck im abgestellten Kraftfahrzeug gibt es meistens besondere Vereinbarungen und Sorgfaltspflichten.
Wir vergleichen für Sie die verschiedenen Tarife und finden gemeinsam mit Ihnen das passende Wintersport-Versicherungspaket! Vereinbaren Sie dazu schnell und einfach Ihren kostenlosen Beratungstermin – für einen entspannten Winterurlaub.
Lukas Bizio
Versicherungsfachmann
Telefon: 0941 - 64 66 25-0
Mail: bizio@bavaria-regensburg.de
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