Schaden in der Silvesternacht und nun?

Mit einer Privathaftpflicht sicher ins neue Jahr14.11.2022 (lk) Das Jahresende steht wieder einmal kurz bevor und viele Menschen fiebern bereits Monate früher auf den Jahreswechsel hin und rüsten sich mit Feuerwerkskörpern, Böllern und Co.  Neben Traditionen wie Bleigießen, „Dinner for One“ anschauen oder Raclette essen, zählt das Abfeuern von Raketen zu einem „Muss“ für viele Deutsche. Doch was, wenn sich doch einmal ein Böller im Hausflur oder eine Rakete auf dem Balkon verirrt? Die Feuerwerkstradition birgt, neben der ganzen Freude die sie bringt, auch einige Gefahren. Wir zeigen Ihnen, wie sie dennoch vor hohen finanziellen Folgen eines Schadens abgesichert sind.

Die Privathaftpflichtversicherung

Die private Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen. „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet“ (§ 823 BGB). Die Gefahr, im täglichen Leben Schaden anzurichten, ist immer gegeben. Gerade dann, wenn Personen geschädigt werden, können extrem hohe Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen!

Was ist versichert?

Grundsätzlich alle Sach-, Personen-, und Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person einem Dritten fahrlässig zugefügt hat. Das gilt jedoch meist nur, wenn der Verursacher nicht grob fahrlässig gehandelt hat. Deshalb ist es wichtig, die zusätzliche Klausel „Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit“ einschließen zu lassen. Dies bedeutet, dass Sie nicht auf den Kosten eines grob fahrlässig herbeigeführten Schadens sitzen bleiben und dieser dennoch reguliert wird.

Wer also seinem Gastgeber versehentlich mit einer Wunderkerze ein Loch in die Kleidung brennt oder das teure Weinglas zerstört, kann sich an seine Privathaftpflichtversicherung wenden. Auch wenn Jugendliche mit Böllern oder Knallfröschen hantieren und jemand dadurch zu Schaden kommt, leistet die Versicherung ebenfalls.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Die Wohngebäudeversicherung: Sie kommt beispielsweise für Schäden auf, wenn eine Silvesterrakete ein Haus beschädigt oder in Brand setzt und der Verursacher nicht ermittelt werden kann. In diesem Fall leistet die Wohngebäudeversicherung des Hauseigentümers.

Alles Wichtige zur Wohngebäudeversicherung

Die Hausratversicherung: Wenn allerdings eine Rakete durch ein geöffnetes Fenster fliegt und dabei Vorhänge oder Teppiche in Brand setzt, kommt hierfür die Hausratversicherung auf. Das gilt auch für Hausrat, der auf dem Balkon steht. Allerdings müssen Sie in solchen Fällen aufpassen, denn stellt die Versicherung eine Mitschuld des Versicherten durch Fahrlässigkeit fest, werden eventuell die Leistungen gekürzt. Das kann bei einer geöffneten Balkontür oder dem gekippten Fenster der Fall sein.

Alles Wichtige zur Hausratversicherung

Die Unfallversicherung: Am schlimmsten ist es jedoch, wenn in der Silvesternacht Menschen verletzt werden. Sollten Sie sich zum Beispiel beim Zünden der Raketen selbst verletzen und einen bleibenden Schaden erleiden, können Sie sich an Ihre Unfallversicherung wenden.

Alles Wichtige zur Unfallversicherung

Und wenn trotz aller Vorsicht doch etwas passiert?

  • Bewahren Sie Ruhe und handeln Sie überlegt
  • Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112
  • Bringen Sie sich niemals selbst in Gefahr
  • Kühlen Sie Brandverletzungen sofort mit Wasser und verständigen Sie notfalls einen Arzt
  • Warnen Sie Ihre Nachbarn

Wichtiger als der Preis ist, dass die benötigten Leistungen tatsächlich versichert sind und nicht im Kleingedruckten ausgeschlossen werden. Damit auch Sie deshalb sicher und ohne Sorgen ins neue Jahr kommen und einen entspannten Silvesterabend verbringen können, prüfen wir gerne Ihren bestehenden Versicherungsschutz in einem kostenlosen Beratungsgespräch.

Ihr Versicherungsmaklerprofi für Privathaftpflichtversicherungen

Stefan Aures
Versicherungskaufmann

Telefon: 0941 - 64 66 25-0
Mail:
info@bavaria-regensburg.de

 

 

Das könnte Sie auch interessieren...

 

Wohngebäudeversicherung Hausratversicherung Unfallversicherung
Wohngebäudeversicherung Hausratversicherung Unfallversicherung
Frostschäden - was ist versichert? Leistung bei Leitungswasserschaden durch Frost? Sicher durch den Winter

 



[ zurück ]