Schützen Sie Ihr Unternehmen vor Vermögensschäden!

Schützen Sie Ihr Vermögen mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung10.01.2023 (lk) Wer für seine Kunden Entscheidungen trifft oder Beratungen vornimmt, trägt ein hohes Maß an Verantwortung. Denn: Viele Entscheidungen sind folgenreich und manche auch unwiderruflich.

Besonders intensiv trifft diese Verantwortung bestimmte Berufsgruppen wie z.B. Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, aber auch Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes, Richter und Staatsanwälte. Bei all diesen Fachmännern vertraut man ihrem professionellen Sachverstand und den damit in Verbindung stehenden Auskünften, Empfehlungen und Entscheidungen. Doch was passiert, wenn auch einem Experten mal ein Fehler unterläuft?

Für wen ist die Vermögensschadenhaftpflicht geeignet?

Für Personen, Körperschaften, Kammern, Vereine und Verbände, Firmen sowie Beamte und Angestellte im  öffentlichen Dienst, die beruflich oder ehrenamtlich:

  • Auskünfte erteilen
  • Dienstleistungen durchführen
  • Rat gewähren
  • Verträge vermitteln
  • Beurkunden
  • Gutachten erstellen
  • Gelder verwalten

und dadurch gegenüber einem Dritten einen Vermögensschaden verursachen können.

Für besonders gefährdete Berufsgruppen ist diese Versicherung daher Pflicht. Hierzu zählen u. a.:

  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater und Steuerbevollmächtigte
  • Versicherungsvermittler

Was ist versichert?

Zum einen versichert eine Vermögensschadenhaftpflicht Schäden Dritter, die durch fehlerhaftes Tun entstehen, wie z.B.:

  • Beratungsfehler
  • Rechenfehler
  • Unrichtige Auskünfte
  • Falsche Prozessführung
  • Unwirksame Vertragsgestaltungen

Zum anderen sind Schäden Dritter versichert, deren Ursache fehlerhaftes Unterlassen ist, wie z.B.:

  • Fristversäumnisse
  • Unvollständige Auskünfte
  • Unterlassene Beantragungen
  • Nichtweiterleitungen

Als Schadenverursacher sind dabei sowohl der Versicherungsnehmer als auch seine Erfüllungsgehilfen abgedeckt.

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

Nicht versichert sind grundsätzlich Sachschäden, alle Personenschäden sowie Erfüllungsersatzleistungen wie zum Beispiel der Aufwand für die Berichtigung und die Neuerstellung einer fehlerhaften Buchhaltung, wissentliche Pflichtverletzung und Schäden durch Veruntreuung.

Schadenbeispiele aus der Praxis

Vermögensschadenhaftpflicht - Wenn Briefe nicht ankommenBrief nicht eingetroffen: Die Sekretärin einer Werbeagentur wurde beauftragt, auf dem Nachhauseweg nach Dienstschluss noch einen Umschlag mit einem wichtigen Kundeninserat bei der Zeitung einzuwerfen. Unterwegs traf sie ihre Freundin, verschob den Gang zur Post und ließ das Schreiben noch drei Tage in ihrem PKW liegen. Die Folge: Das Werbeinserat wurde nicht geschaltet und es entstand dem Auftraggeber ein nachweislicher Schaden in fünfstelliger Höhe.

Vermögensschadenhaftpflicht - Bei falscher BeratungFahrlässiger Steuerberater: Ein Mandant vertraute auf den Rat seines Steuerberaters, als es um eine größere Investition für eine Betriebserweiterung ging. Dessen umfangreiche Berechnungen zeigten dem Mandanten hohe steuerliche Vorteile auf, doch nach der Investition vergaß der Steuerberater diese Steuerbegünstigungen auch zu beantragen. Noch dazu stellten sich die Auskünfte und die Beratung im Nachhinein als teilweise falsch heraus.

Vermögensschadenhaftpflicht - Bei Veröffentlichung vertraulicher InformationenVertrauliche Infos veröffentlicht: Ihr Kunde steht kurz vor einer wirtschaftlich wichtigen Transaktion, wobei Sie als Berater Einblick in vertrauliche Informationen haben. Durch eine Unachtsamkeit Ihrerseits dringen Informationen nach außen. In Ihrem Beratungsvertrag ist hierfür eine Vertragsstrafe vorgesehen, die Ihr Auftraggeber nun Ihnen gegenüber geltend macht.

 

Wenn Sie also ein Unternehmen führen, sollten Sie unbedingt in eine gute Vermögensschadenhaftpflichtversicherung investieren. Denn nur so können Sie sicher sein, dass Sie im Falle eines Schadensfalles abgesichert sind. Also nutzen Sie die Gelegenheit und sichern Sie sich und Ihr Unternehmen ab – es lohnt sich!

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Ihr Versicherungsmaklerprofi für Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen in Regensburg

Stefan Aures
Versicherungskaufmann

Telefon: 0941 - 64 66 25-0
Mail:
info@bavaria-regensburg.de

 

 

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