Schulunfähigkeitsversicherung – schützen Sie Ihre Kinder!

Schützen Sie Ihr Kind mit einer Schulunfähigkeitsversicherung08.03.2023 (lk) „Mein Auto, mein Haus, meine Arbeit“: Die meisten Menschen haben ihr Auto, ihr Haus, ihren Hausrat und auch ihre Berufsunfähigkeit versichert, denn im Ernstfall soll schließlich jemand für den Schaden aufkommen. Doch wie sieht es denn beim Nachwuchs aus? Natürlich sind Ihre Kinder zu einem großen Teil über Sie mitversichert. Aber was passiert, wenn Ihr Sprössling wegen Krankheit oder Unfall die Schule für eine längere Zeit nicht besuchen kann oder sogar die Ausbildung abbrechen muss? In diesem Fall springt die Schulunfähigkeitsversicherung ein, denn sie sichert die Schulunfähigkeit für Schule, Ausbildung und Studium ab.

Was ist versichert?

Wird Ihr Kind schulunfähig, dann zahlt der Versicherer die vereinbarte Rente für die komplette Dauer der Schulunfähigkeit – bis zum vereinbarten Ablauf.

Wann liegt eine Schulunfähigkeit vor?

Ist die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die jeweils ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen außerstande, weiterhin als Schüler oder Student am Schulunterricht bzw. Studium zu mindestens 50 % teilzunehmen, so liegt Schulunfähigkeit vor.

Welche Leistungen übernimmt die Versicherung?

  • Ihr Kind erhält eine Rentenzahlung bei Schulunfähigkeit, später bei Erwerbsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit.
  • Nach Abschluss der Schulausbildung bzw. des Studiums besteht der Schutz gegen die Erwerbsunfähigkeit.
  • In der Regel kann u. a. beim Wechsel auf eine weiterführende Schule, bei Aufnahme eines Studiums oder bei Beginn einer Berufsausbildung auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung umgestellt werden, sofern noch kein Versicherungsfall vorliegt und noch keine Leistungen beantragt wurden.
  • Die Versicherungs- und Leistungsdauer ist bis zum Endalter 67 möglich.
  • Im Leistungsfall wird Ihr Versicherungsvertrag beitragsfrei gestellt.
  • Das versicherte Kind kann den Vertrag ab dem 18. Lebensjahr übernehmen.

Umstellung auf BU-Schutz

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) für Schüler ist oftmals leistungsstärker als eine reine Schulunfähigkeitsversicherung. Aber eben erst, wenn auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden kann. Denn zwischen dem fünften und dem zehnten Lebensjahr ist die Schulunfähigkeitsversicherung ohne Alternative. Eine „echte“ BU kann bei den meisten Versicherern erst mit zehn oder sogar erst mit 15 Jahren abgeschlossen werden. In dieser Zeit können bereits mehrere Krankheiten, wie ADHS oder eine Lese Rechtschreibschwäche, festgestellt worden sein. Diese erschweren den späteren Abschluss einer BU oder machen diesen gar unmöglich.

Wenn die Schulzeit beendet ist, können Sie die Schulunfähigkeitsversicherung in eine „richtige“ Berufsunfähigkeitsversicherung umwandeln. Der große Vorteil hierbei: Die meisten Versicherer verzichten dann komplett auf eine erneute Gesundheitsprüfung. Zudem kann natürlich die monatliche Rente bei Bedarf erhöht werden. Eine Schulunfähigkeitsversicherung ist somit eine Art Eintrittskarte für eine spätere BU. Denn eine Berufsunfähigkeitsversicherung könnte aufgrund von Vorerkrankungen sonst möglicherweise später abgelehnt werden.

Schadenbeispiele aus der Praxis

Treppensturz: Der fünfjährige Philipp verbringt eine Woche bei seiner Großmutter. Als er in Eile die Treppe hinunter will, werden ihm die ungewohnt hohen Stufen der alten Treppe zum Verhängnis. Er stürzt und zieht sich mehrere Prellungen am Rücken und einen Unterarmbruch zu. Auch mit dem Kopf schlägt er mehrmals hart auf, sodass sich ein Gerinnsel im Gehirn bildet, das zwar in der Klinik entfernt werden kann – doch um eine dauerhafte Schädigung zu vermeiden, ist es leider zu spät. Philipp wird niemals wieder ohne fremde Hilfe leben, geschweige denn am Unterricht teilnehmen können. Zum Glück ist Philipp aber mit einer Schulunfähigkeitsversicherung abgesichert. Diese spendet in Hinblick auf die finanzielle Situation einen kleinen Trost.

Schlaganfall: Die kleine Anna kommt von der Schule nach Hause und klagt über starke Kopfschmerzen. Zudem fällt ihrer Mutter auf, dass sie sich nicht mehr normal artikulieren kann. Die Mutter fährt mit ihrer Tochter auf dem schnellsten Weg ins nächste Krankenhaus. Dort diagnostizieren die Ärzte einen Schlaganfall. Anna überlebt, hat aber seither mit dauerhaften Einschränkungen zu kämpfen. Über zwei Jahre lernt sie mit der Hilfe einer Logopädie wieder das Sprechen. Für diese Zeit kann Anna nicht die Schule besuchen. Hier springt die Schulunfähigkeitsversicherung ein und zahlt die vereinbarte monatliche Rente.

Warum der Abschluss einer Schulunfähigkeitsversicherung sinnvoll ist

Sichern Sie Ihr Kind so früh wie möglich gegen die Schulunfähigkeit und ihre Folgen ab. Zum einen sind auch psychische Erkrankungen vollumfänglich abgesichert und zum anderen erleichtern Sie Ihrem Kind den späteren Einstieg in eine Berufsunfähigkeitsversicherung, da hier teilweise keine erneute Gesundheitsprüfung stattfindet oder diese vereinfacht ausfällt.

 

JETZT Ihr Kind mit einer Schulunfähigkeitsversicherung schützen!

Ihr Versicherungsfachmann für Kindervorsorgeversicherungen

Alexander Kraus
Versicherungsfachmann

Telefon: 09435 – 300 99 82
Mail: kraus@bavaria-regensburg.de

 

 

Das könnte Sie auch interessieren...

 

Berufsunfähigkeitsversicherung Zahnzusatzversicherung Risikolebensversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung Zahnzusatzversicherung Risikolebensversicherung
Für Azubis und Studenten Kieferorthopädie für Ihr Kind Schützen Sie, was Ihnen lieb ist!

 



[ zurück ]