Schutz im Revier: Jagdhaftpflichtversicherung

Sparen Sie sich bares Geld im Schadenfall mit einer Jagdhaftpflicht16.03.2022 (lk) Ein Jahr ist bereits wieder vergangen und es ist wieder soweit. Am 01. April beginnt traditionell die Jagdsaison. In Deutschland gibt es rund 400.00 Jägerinnen und Jäger. Wer einen Jagdschein besitzt, muss sich aber auch ausreichend absichern und ist verpflichtet eine sogenannte Jagdhaftpflichtversicherung abzuschließen. Ein Jäger trägt eine scharfe Waffe bei sich, bewegt sich in unübersichtlichem Gelände und nutzt meistens einen ausgebildeten Jagdhund als Hilfsmittel. Durch die genannten Aspekte entstehen natürlich auch gewisse Gefahren, denn der Hund kann beispielsweise einen Menschen verletzen, oder einen Verkehrsunfall verursachen. Ein noch höheres Risiko bringt die Schusswaffe mit sich. Trotz größter Sorgfalt und Umsicht können Unfälle passieren und man verletzt im schlimmsten Fall eine andere Person. In solchen Fällen können extrem hohe Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen. Die Jagdhaftpflichtversicherung bietet nicht nur Ihnen als Jäger Schutz, sondern der Versicherungsschutz gilt auch für Jagdpächter, Jagdveranstalter, Förster, Forstbeamte, Forst- und Jagdaufseher sowie Jagdfalkner.

Deckungssumme ausreichend absichern

Wichtig ist vor allem, dass Sie bei der Jagdhaftpflichtversicherung nicht nur auf einen umfangreichen Schutz achten sollten, sondern ebenfalls auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme. Die gesetzlich vorgeschriebene Versicherungssumme beträgt 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden. Diese Summen klingen erst einmal ausreichend, doch Versicherungsexperten sind sich einig, dass diese schnell überschritten werden und nicht ausreichen. Hierzu gab es einen Fall, bei dem ein Jäger einen Unternehmensberater grob fahrlässig durch Schüsse ins Knie schwer verletzt hat. Die Schadenersatzforderung belief sich auf rund drei Millionen Euro. Die gesetzliche Deckung hätte also bei weitem nicht gereicht. Leider kommt es auch immer wieder vor, dass andere Personen durch eine Schusswaffe tödlich verletzt werden. Experten raten deshalb bei Personenschäden zu einer Deckung von mindestens 5 Millionen Euro, noch besser allerdings 15 Millionen oder mehr.

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Schadenbeispiele aus der Praxis:

Der Spaziergang: Das Kind eines Spaziergängers kletterte auf einen Hochsitz. Die Stufen der Leiter waren jedoch sehr morsch und das Kind stürzt von der Leiter. Es brach sich einen Arm und erlitt diverse Prellungen. Die Eltern des Kindes forderten Schmerzensgeld und Erstattung der Behandlungskosten. Die Kosten wurden auf 1.500 € geschätzt.

Die Verfolgung: Der Jagdhund hetzte ein Wildschwein und kollidierte beim Überqueren der Bundesstraße mit einem vorbeifahrenden Auto. Am Auto entstand erheblicher Sachschaden. Der Besitzer des Fahrzeuges forderte Schadensersatz für die Reparatur des Fahrzeuges in Höhe von 4.300 €.

Der Hochsitz: Beim Abbau eines Hochsitzes wurde versäumt, die Nägel aus dem Baumstamm zu entfernen. Als Waldarbeiter den betroffenen Baum fällten, wurde die Kettensäge durch den Nagel beschädigt. Der Schaden wurde auf 100 € geschätzt.

Die Verwechslung: Auf einer Treibjagd sah ein Jagdhund einen Treiber, der gerade ein erlegtes Tier aufheben wollte. Der Hund rannte auf den Treiber zu und biss ihm in die Hand. Der Geschädigte forderte Schmerzensgeld, Behandlungskosten und Verdienstausfall. Die Kosten wurden auf ca. 3.500 € geschätzt.

 

Das sollten Sie außerdem über eine Jagdhaftpflichtversicherung wissen

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Stefan Aures
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Telefon: 0941 - 64 66 25-0
Mail:
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