Unfallversicherung für Azubis sinnvoll?

Sparen Sie sich im Falle eines Unfalls bares Geld06.07.2022 Im August und September starten die meisten Schulabgänger*innen in einen neuen Lebensabschnitt, denn sie beginnen als Auszubildende einen Meilenstein in ihrem Arbeitsleben zu legen. Welche Pflichten und Verantwortung mit dieser Eigenständigkeit jedoch einhergehen, ist nur wenigen bewusst. Denn ab diesem Zeitpunkt müssen sich die jungen Erwachsenen meist selbst um Ihren Versicherungsschutz kümmern und so auch um die Unfallversicherung.  In der Regel sind sie in der Arbeit und auf dem direkten Weg dorthin durch eine gesetzliche Unfallversicherung gegen Unfälle bzw. deren Folgen finanziell abgesichert. Bei Unfällen in der Freizeit sind Arbeitnehmer jedoch nicht versichert.

In den meisten Fällen gehen Unfälle glücklicherweise glimpflich aus. Dennoch gibt es eine Vielzahl von Unfällen, die aber auch zu schweren Verletzungen führen. Gerade jüngere Menschen sind meistens sehr aktiv und haben durch ihre vielfältigen Freizeitaktivitäten ein hohes Risiko zu verunglücken.

Wann macht eine Unfallversicherung Sinn?

In erster Linie sollte sich ein Azubi gegen Berufsunfähigkeit in Folge eines Unfalls absichern. In manchen Fällen ist es aber beispielsweise durch eine bestimmte Vorerkrankung, oder ein zu hohes Berufsrisiko nicht möglich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. In solchen Fällen kann eine Unfallversicherung eine wichtige Ergänzung zu Ihrem Versicherungsschutz sein. Mit einer Unfallversicherung können Sie sich für den Fall der Unfallinvalidität und für den Fall des Unfalltodes absichern.

Was ist versicherbar?

Invaliditätsleistung

Unter einer Invalidität versteht man die dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit der versicherten Person, die durch einen Unfall verursacht wurde. Grundsätzlich gilt eine Beeinträchtigung als dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre andauert und eine Besserung Ihres Zustands nicht erwartet werden kann. Wenn es durch einen Unfall zu einer Invalidität kommt, wird die Invaliditätsleistung an den Versicherten gezahlt. Experten empfehlen Verträge abzuschließen, die eine Invalidität schon ab 1 % absichern. Unfallversicherungen, die erst ab 25 % oder 50 % zahlen, sind nicht empfehlenswert.

Die Invaliditätsleistung wird in einem Betrag an den Versicherten ausgezahlt. Als Berechnungsgrundlage dienen die Grundversicherungssumme und der Invaliditätsgrad, der sich aus dem Unfall ergeben hat. Damit Sie schon bei geringen Invaliditätsgraden einen hohen Betrag erhalten, empfehlen wir eine hohe Grundinvaliditätssumme zu vereinbaren. Damit der Versicherungsschutz Ihrem Lebensstandard angemessen ist, sollte die Versicherungssumme das 5- bis 6-fache des Bruttojahreseinkommens betragen, aber mindestens 200.000 Euro. Ebenfalls sollten Sie bei Ihrer Unfallversicherung eine Progression vereinbaren, denn bei schwerer Invalidität erhalten Sie dann ein Vielfaches der Leistung, die Ihnen ohne Progression zusteht. Mit einer Progression von beispielsweise 350 % würden Sie Ihre Leistung bei Vollinvalidität um das 3,5 fache steigern.

Unfallrente

Wenn Sie nicht mehr voll arbeiten können, gleicht die monatliche Unfallrente Ihr Einkommen aus. Die Unfallrente erhalten Sie, wenn ein Unfall zu einer Invalidität von z. B. mindestens 50 % führt.

Krankenhaustage- und Genesungsgeld

Bei einem längeren Krankenhausaufenthalt kann sich das Krankenhaustagegeld lohnen. Es schützt Sie vor Kosten, die während Ihrer stationären Behandlung anfallen.  Grundsätzlich müssen sich alle Menschen, die über 18 Jahre alt sind mit einem Betrag von 10 Euro täglich an den Kosten für einen Krankenhausaufenthalt beteiligen – für max. 28 Tage im Jahr. Das Krankenhaustagegeld erhalten Sie für jeden Tag, den Sie stationär im Krankenhaus sind, das gilt auch für Wochenenden und Feiertage.

Todesfallleistung

Wenn ein Unfall innerhalb eines Jahres zum Tod der versicherten Person führt, besteht Anspruch auf die versicherte Todesfallleistung. Sie sichert Ihre Hinterbliebenen zumindest finanziell ab.

Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Unfallversicherung

 

Ihr Versicherungsmaklerprofi für Unfallversicherungen

Stefan Aures
Versicherungskaufmann

Telefon: 0941 - 64 66 25-0
Mail: info@bavaria-regensburg.de

 



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