08.02.2023 (lk) Wer zum ersten Mal ein Boot steuert, stellt schnell fest: Ein Boot hat keine Bremse. Anders als beim PKW lassen sich daher manche gefährliche Situationen einfach nicht mehr verhindern. Jedes Jahr ereignen sich auf dem Gebiet der Europäischen Union knapp 50.000 Unfälle im Zusammenhang mit Wassersport – teilweise mit verheerendem Ausgang. Es wundert daher nicht, dass die Wassersporthaftpflicht u. a. in den Niederlanden, Italien, Spanien und der Schweiz eine Pflichtversicherung ist. Wer auf diesen Versicherungsschutz verzichtet, setzt seine finanzielle Existenz aufs Spiel! Auch eigene Schäden am Boot können schnell sehr kostspielig werden. Für solche Fälle bietet die Wassersportkaskoversicherung einen umfangreichen Schutz – ganz ähnlich wie beim Pkw. Sorgen Sie vor!
Was ist versichert?
Haftpflichtversicherung
Grundsätzlich alle Sach-, Personen-, und Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer oder eine mit versicherte Person einem Dritten fahrlässig zugefügt hat. Die Wassersporthaftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.
Versicherter Personenkreis:
Das Haftungsrisiko eines Bootsführers von fremden, gemieteten oder gecharterten Booten, kann auch über eine sogenannte Skipper-Haftpflicht in die Wassersporthaftpflicht eingeschlossen werden oder aber auch in einem separaten Vertrag.
Kaskoversicherung
Versichert sind das Fahrzeug, die Maschinenanlage sowie das Zubehör. Zubehör sind bewegliche Sachen, die, ohne Bestandteil des Fahrzeugs zu sein, dem Betrieb des Fahrzeugs dauerhaft dienen. Hierunter fallen insbesondere technische Ausrüstung, Segel und Mobiliar. Die Kaskoversicherung bietet eine „All-Risk-Deckung“ für die versicherten Sachen, bei der es nur wenige Gefahrausschlüsse gibt.
Schadenbeispiele aus der Praxis
Diebstahl: Thilo G. hat ein Sportmotorboot, welches ganzjährig am Lago Maggiore anliegt. Eines Nachts stiehlt eine Gruppe Jugendlicher das Boot für eine Spritztour. Da Alkohol mit im Spiel ist, fahren Sie zu schnell und zu dicht am Ufer. Dabei wird der Rumpf aufgerissen. Das Boot kentert, die Jugendlichen flüchten. Bergung und Reparatur des Boots summieren sich auf 25.000 Euro.
Anprall: Im August 2012 kollidierte ein Katamaran in Cuxhaven mit der Verlade-Anlage. Die Wucht des Aufpralls riss den Mast aus seiner Verankerung. Dabei zerriss das Segel, mehrere Antennen und der Kompass wurden zerstört. Der Sachschaden an der 13,5-Meter-Yacht betrug fast 50.000 Euro.
Prominentes Beispiel: Der Schauspieler Götz George war am 30. Juli 1996 im Urlaub beim Schwimmen von einem Motorboot erfasst und am linken Bein schwer verletzt worden. Sein linker Fuß war der Länge nach aufgeschlitzt worden, die Schiffsschraube zertrümmerte das Knie. Er musste sich einer mehrstündigen Knieoperation unterziehen und mehrere Dreharbeiten absagen. Der Schauspieler verklagte den Bootsbesitzer auf 1,1 Million Mark Schmerzensgeld und Schadenersatz.
Feuer: Zwei Freunde fahren mit dem gemeinsamen Boot (Außenborder) auf der Müritz. Der Motor überhitzt und beginnt zu brennen. Durch das Feuer wird das Boot beschädigt und sinkt.
JETZT vor einem finanziellen Schiffbruch schützen!
Stefan Aures
Versicherungskaufmann
Telefon: 0941 - 64 66 25-0
Mail: info@bavaria-regensburg.de
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