Wertsachen im Bankschließfach - und alles ist safe?

Schützen Sie Ihr Hab und Gut mit einer Hausratversicherung!27.01.2023 (lk) In Norderstedt (Schleswig-Holstein) brachen Gangster zwischen dem 6. und 9. August 2021 in eine Filiale der HaSpa ein, brachen 600 Schließfächer auf und räumten diese Vollständig leer – alles weg! Dies war zwar der mit Abstand größte Fall in Bezug auf aufgebrochene Schließfächer, aber bei Weitem nicht der einzige. Jedes Jahr lassen sich einige spektakuläre Fälle in der Presse finden – und über die große Mehrzahl der Bankein- und Schließfachaufbrüche wird in der Presse gar nicht berichtet. Pro Jahr muss man bereits von mehreren Dutzend solcher Straftaten ausgehen.

Die Banken sind doch versichert, oder…?

In der Regel schon, aber da gibt es gravierende Unterschiede. Laut Stiftung Warentest haften von 52 getesteten Anbietern von Bankschließfächern einige gerade mal bis zu einer Höhe von 2.500 Euro, andere wiederum bis zu 40.000 Euro. Doch je nach Inhalt des Bankschließfaches reicht auch dieser Betrag nicht immer aus.

Da greift doch die Hausratversicherung...! Ja, ABER...

Allen Lösungen über die Hausratversicherung ist gemeinsam, dass diese nur subsidiär leisten. Das bedeutet, eine eigene Versicherung der Bank oder aber eine separate Schließfachversicherung, bei welcher der Kunde der Versicherungsnehmer ist (nicht die Bank!), muss vorrangig in Anspruch genommen werden. Damit der Leistungsanspruch der Hausratversicherung geprüft werden kann, muss dann der Ablehnungs- oder Regulierungsbescheid (über die teilweise Regulierung) der „vorgeschalteten“ Versicherung eingereicht werden.

Außenversicherung und Wertsachen in Bankgewahrsam

In der Regel greift für Gegenstände, welche sich nicht direkt am Versicherungsort befinden, die Regelung der Außenversicherung im jeweiligen Vertrag. Diese kann – abhängig vom gewählten Versicherer und Tarif – entweder prozentual (z. B. bis 20 % der Versicherungssumme) oder betragsmäßig (z. B. bis 20.000 Euro) limitiert und teilweise auch noch zeitlich begrenzt sein.

In vielen Hausratversicherungen gibt es Außerdem ein Sublimit für „Wertsachen in Bankgewahrsam“, ebenfalls prozentual von der Versicherungssumme oder als maximaler Leistungsbetrag. Aber bitte beachten Sie: Das Sublimit einer Außenversicherung geht einem Sublimit für Bankgewahrsam IMMER vor!

Und in Zahlen bedeutet das?

Hierzu ein Beispiel:

Versicherungssumme 200.000 Euro
Schaden an Sachen in Bankgewahrsam   60.000 Euro
Außenversicherung: 30 % der Versicherungssumme   60.000 Euro
Sublimit für Sachen in Bankgewahrsam   50.000 Euro
Maximale Entschädigung   50.000 Euro

 

Was aber bei allen Konstellationen rund um die Inanspruchnahme von Leistungen wegen dem Aufbruch (oder der Zerstörung/Vernichtung) von Schließfächern gleich ist: Sie müssen natürlich nachweisen können, dass die eingeforderten Werte sich auch tatsächlich im Schließfach befunden haben (z. B. durch Kontoauszüge, Barabhebungsbelege, Quittungen, Kaufbelege, Fotos oder ähnliche Unterlagen). Allein dass das Schließfach aufgebrochen wurde, löst noch keinen Anspruch auf Erbringung einer Leistung seitens der Versicherung aus.

 

Ist bei Ihnen schon alles "safe"? Vereinbaren Sie schnell und einfach Ihren kostenlosen Beratungstermin!

Ihr Versicherungsmaklerprofi für Hausratversicherungen in Regensburg

Stefan Aures
Versicherungskaufmann

Telefon: 0941 - 64 66 25-0
Mail:
info@bavaria-regensburg.de

 

 

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