Wie Sie als Beamter von der Heilfürsorge profitieren können

Schützen Sie Ihre Gesundheit!26.05.2023 (lk) Soldaten und Bundespolizisten genießen für die Zeit ihres aktiven Diensts Heilfürsorge. In vielen Bundesländern trifft dies auch auf Polizeianwärter zu. Sie benötigen keinen gesonderten Krankenversicherungsschutz, da Ihnen keine Kosten entstehen. Die freie Heilfürsorge erbringt – im Gegensatz zur Beihilfeleistung eine 100 % Kostenübernahme der erstattungsfähigen Aufwendungen.

Hierbei wird oft übersehen, dass auch Angehörige dieser Berufsgruppen eine Pflegepflichtversicherung haben müssen! Mit Beendigung der Dienstzeit bzw. Versetzung in den Ruhestand entfällt die Heilfürsorge. Der Beamte erhält nun in normalem Rahmen Leistungen aus der Beihilfe. Es empfiehlt sich daher, zusammen mit der Pflegeversicherung auch eine Anwartschaft auf Krankenversicherung abzuschließen. Benötigt der Beamte die Krankenversicherung, kann er die Anwartschaft ohne erneute Gesundheitsprüfung auf einen vollwertigen Krankenversicherungstarif umstellen. Bei einer großen Anwartschaft sichert sich der Beamte neben dem guten Gesundheitszustand in jungen Jahren auch das Eintrittsalter.

Notwendige Absicherungen als Zusatz zur Heilfürsorge im Überblick

  • Große oder kleine Anwartschaft oder Optionstarif für die Zeit nach der Heilfürsorge bzw. der truppenärztlichen Versorgung bzw. nach Beendigung der Leibgedinge (besonders wichtig für Zeitsoldaten!)
  • Pflegepflichtversicherung (hier empfiehlt sich der Versicherer, bei dem auch die Anwartschaftsversicherung abgeschlossen wurde)
  • Private Krankenvollversicherung (Restkostentarif) für die Beihilfeberechtigten (Ehegatten, Kinder), jeweils inkl. Pflegepflichtversicherung
  • Beihilfeergänzungstarif für die Beihilfeberechtigten (Ehegatten, Kinder)
  • Auslandsreisekrankenversicherung, da die Leistungen der Heilfürsorge und der truppenärztlichen Versorgung auf deutsche Abrechnungssätze beschränkt sind
  • Zusatztarife für die Heilfürsorge, z. B. Zahnzusatz, stationär, etc.

Welche Leistungen sind im Rahmen der Heilfürsorge abgedeckt?

Als Beamter haben Sie das Privileg, von der Heilfürsorge profitieren zu können. Doch welche Leistungen sind eigentlich im Rahmen der Heilfürsorge abgedeckt? Grundsätzlich werden alle medizinisch notwendigen Leistungen übernommen, die auch in der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten sind. Dazu gehören zum Beispiel Arztbesuche, Medikamente und Krankenhausaufenthalte. Aber auch Vorsorgeuntersuchungen wie Krebsfrüherkennung oder Impfungen werden von der Heilfürsorge übernommen. Zudem gibt es bei einigen Bundesländern noch weitere Zusatzleistungen wie beispielsweise die Kostenübernahme für eine professionelle Zahnreinigung oder alternative Heilmethoden wie Homöopathie. Insgesamt bietet die Heilfürsorge also eine umfangreiche Versorgung im Falle einer Erkrankung und stellt somit eine wichtige Absicherung für Beamte dar.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Dienstunfähigkeitsversicherung

Einige wenige Versicherungsunternehmen bieten im Rahmen ihrer Tarife zur Berufsunfähigkeitsversicherung die sog. Dienstunfähigkeitsklausel. Einfach ausgedrückt schließt sich der Versicherer der Entscheidung des Dienstherren an, wenn ein Beamter aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt bzw. entlassen wird. Einzelne der wenigen Anbieter decken auch eine spezielle Dienstunfähigkeit ab, wie sie Vollzugsbeamten bei Polizei und Zoll, Feuerwehrleuten u. a. zustoßen kann. Die Versorgung der Beamten im Falle der Dienstunfähigkeit ist vor allem in den ersten Dienstjahren sehr schlecht. Beamte auf Widerruf oder Probe erhalten meist noch gar keine Versorgung. Um auch bei Krankheit den gewohnten Lebensstandard halten zu können, sollten Beamte sich mit dieser wichtigen Sparte befassen.

Diensthaftpflicht

Bedienstete im öffentlichen Dienst haften für Schäden, die sie Dritten im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit zufügen. Gerade dann, wenn Personen geschädigt oder Vermögensschäden verursacht werden, können schnell hohe Schadenersatzforderungen auf sie zukommen. Auch gegenüber ihrem Dienstherren können sie haftpflichtig gemacht werden, wenn sie diesen schädigen. Eine auf ihren konkreten Bedarf abgestimmte Diensthaftpflicht übernimmt die Prüfung, Regulierung begründeter und Abwehr unbegründeter Schadenersatzforderungen. Zu beachten ist, dass „echte Vermögensschäden“ in der Regel nicht Teil der normalen Deckung Ihrer Diensthaftpflicht sind und explizit eingeschlossen oder über einen separaten Haftpflichtvertrag abgesichert werden müssen.

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Heiko Asselborn
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