12.12.2022 (lk) Bedienstete im öffentlichen Dienst haften für Schäden, die sie Dritten im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit zufügen. Gerade dann, wenn Personen geschädigt oder Vermögensschäden verursacht werden, können schnell hohe Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen.
Auch gegenüber Ihren Dienstherren können Sie haftpflichtig gemacht werden, wenn Sie diesen schädigen. Eine auf Ihren konkreten Bedarf abgestimmte Diensthaftpflicht übernimmt die Prüfung, Regulierung begründeter und Abwehr unbegründeter Schadenersatzforderungen.
Grundlage der Haftung
Die Haftung lässt sich wie folgt zusammenfassen:
Was ist versichert?
Grundsätzlich sind alle Sach- und Personenschäden versichert, die der Versicherungsnehmer in Ausübung seiner dienstlichen Tätigkeit einem Dritten fahrlässig zufügt. Die Diensthaftpflicht prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen und Versicherungssummen.
Mögliche Beispiele zur Deckungserweiterung
Schadenbeispiele aus der Praxis
Mit Blaulicht und Sirene: Markus B. ist Beamter im Vollzugsdienst des Zolls. Er und sein Kollege werden als Verstärkung zu einer Baustelle gerufen, auf der Kontrollen wegen Schwarzarbeit durchgeführt werden. Einige Arbeiter seien bereits geflüchtet. Herr B. schaltet Blaulicht und Sirene ein und fährt mit hohem Tempo in Richtung Baustelle. Dabei versäumt er es, an einer roten Ampel auf den fließenden Verkehr zu achten, wodurch es zu einem Verkehrsunfall kommt. Der Dienstwagen wird sehr stark beschädigt. Der Dienstherr fordert vom Beamten B. die Kosten der Reparatur i. H. v. 18.000 Euro.
Wandertag: Frau F. ist Klassenlehrerin der Klasse 5 a einer Hauptschule. Sie unternimmt mit Ihrer Klasse eine Wanderung durch den heimischen Wald. Als sie sich auf einer Wanderkarte orientieren will, pflückt einer der Schüler einen roten Pilz mit weißen Punkten und isst diesen. Der Schüler muss unter schmerzhaften Krämpfen ins Krankenhaus gebracht werden. Die Eltern klagen auf Schmerzensgeld.
Verloren: Ein Strafvollzugsbeamter verliert am Wochenende seinen Schlüsselbund auf einem Schützenfest. Am Bund befinden sich auch seine Dienstschlüssel. Nachdem er den Verlust meldet, wird der betroffene Teil der Schließanlage des Gefängnisses ausgetauscht. Die Kosten hierfür belaufen sich auf rund 30.000 Euro.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Wahl des passenden Versicherungsschutzes – für einen sorgenfreien Arbeitsalltag!
Alles Wissenswerte zur Beamtenabsicherung
Stefan Aures
Versicherungskaufmann
Telefon: 0941 - 64 66 25-0
Mail: info@bavaria-regensburg.de
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