Drohnen im Privateinsatz – mehr als nur ein Spielzeug!

Schützen Sie sich mit einer Haftpflichtversicherung vor Schäden beim Gebrauch einer Drohne22.02.2023 (lk) Preiswert und leicht zu steuern, erfüllen sich da nicht wenige einen langgehegten Jugendtraum, wobei sich begeisterte „Piloten“ in allen Altersgruppen finden lassen. Landläufig als Drohnen bezeichnet, erfreuen sich diese kleinen Fluggeräte stetiger Beliebtheit - die weiter fallenden Preise tun ihr Übriges zu einer immer weiteren Verbreitung dieser Freizeitgeräte. Über behördliche Regelungen und Auflagen oder gar mögliche Versicherungsprobleme denken die wenigsten nach, wenn Sie ihre Drohne zum ersten Mal abheben lassen. Das ändert sich spätestens dann, wenn das Fluggerät auf ein Nachbarsauto knallt oder unauffindbar in einem Maisfeld abstürzt.

Haftpflichtversicherung

Wer einem anderen einen Schaden zufügt, muss dem Geschädigten gegenüber auch dafür haften. Dieser Grundsatz gilt so auch für den Gebrauch von Drohnen. Der Gesetzgeber hat bei der Versicherungspflicht aus gutem Grund keine Ausnahme für Drohnen geschaffen. Gerät eine Drohne außer Kontrolle, was je nach Größe bereits durch einen stärkeren Windstoß passieren kann, rechnet niemand damit, dass Gefahr aus der Luft droht. Meist werden Fahrzeuge oder Gebäude beschädigt, aber auch von teils schweren Personenschäden wussten Zeitungen bereits zu berichten. In aller Regel gibt es für fast jedes Haftungsproblem auch eine Haftpflichtversicherung, über die es versichert werden kann bzw. automatisch ist. Einen weit verbreiteten und oft sehr umfangreichen Schutz stellt die Privathaftpflichtversicherung dar. Aber ist in diesem Fall tatsächlich bereits Versicherungsschutz geboten?

Genügt die Privathaftpflichtversicherung?

Die Klassifizierung von Modellflugzeugen und unbemannten Fluggeräten besteht erst seit der Neuregelung des Luftverkehrsgesetzes aus dem Jahr 2009. Seither gibt es nichts, was aus eigener Kraft fliegen kann, für das keine Versicherungspflicht besteht. Diese Neuregelung fand so still statt, dass sie von nahezu allen Versicherungsunternehmen offenbar nicht bemerkt wurde.

Versicherungsschutz für leichte Fluggeräte bis zu einem Gewicht von 5 kg (Flugmodelle, Drachen, etc.) boten sicherlich schon damals alle Privathaftpflichttarife am deutschen Versicherungsmarkt – in der Regel allerdings nur dann, wenn keine Versicherungspflicht besteht. Diese Klausel in den Bedingungen der Versicherer wurde vom Gesetz für Drohnen faktisch in ein klares „Nein, es besteht kein Versicherungsschutz“ verwandelt, da die Drohnen ja versicherungspflichtig sind.

Erst mit der stärker werdenden Verbreitung von Drohnen in den letzten Jahren wurde man auf dieses Problem aufmerksam. Inzwischen bieten neuere Tarife daher Regelungen in ihren Bedingungen, in denen auf die Einschränkung, dass keine Versicherungspflicht vorliegen muss, verzichtet wird. Nur dann, wenn Ihre Privathaftpflichtversicherung eine entsprechende Regelung beinhaltet, benötigen Sie beim privaten Gebrauch Ihrer Drohne keine gesonderte Versicherung. Gerne prüfen wir Ihren Versicherungsschutz auf die „Drohnendeckung“.

Hier genügt der Schutz der Privathaftpflicht definitiv nicht mehr!

Immer dann, wenn Sie Ihre Drohne – wie auch immer – gewerblich nutzen, benötigen Sie gesonderten Haftpflichtschutz. Hier genügt es bereits, dass Sie gegen Honorar z. B. Bilder vom Nachbarhaus oder Luftaufnahmen für das Imagevideo Ihrer Gemeinde erstellen. Hier dürfen Sie bitte nicht leichtsinnig sein!

Wie können Sie die Drohne selbst gegen Schäden versichern?

Eine hochwertige Drohne ist nicht gerade billig. Daher kommt oftmals die Frage auf, wie man sich gegen Schäden versichern kann. Hier gibt es gleich eine Reihe verschiedener Möglichkeiten.

Hausratversicherung

Grundsätzliche ist Ihre Drohne nicht über die Hausratversicherung abgesichert. Die Musterbedingungen des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) für die Hausratversicherung sehen hier einen Ausschluss von Luftfahrzeugen unabhängig von deren Versicherungspflicht vor. Neuere leistungsstarke Bedingungswerke nennen Drohnen und weitere Flugmodelle aber explizit unter den versicherten Sachen.

Drohnenversicherung bzw. Drohnenkasko

Drohnenversicherungen bieten in der Regel einen deutlich umfangreicheren Schutz, bei dem auch an den aktiven Gebrauch des Fluggeräts gedacht wurde. Da sich der Versicherungsumfang der verschiedenen Anbieter unterscheiden kann, möchten wir hier beispielhaft nur einige wesentliche Punkte aufführen:

  • Schäden durch Absturz oder Anprall
  • Diebstahl und Raub
  • Vandalismus
  • Transportschäden

Je nach Anbieter und Tarif kann sich der Versicherungsschutz auch auf Zubehör wie z. B. eine Kamera erstrecken. Weiterhin leisten manche Anbieter erst nach Ablauf einer anfänglichen Wartezeit für entstandene Schäden.

 

JETZT Ihre Drohne absichern!

Ihr Versicherungsmaklerprofi für Drohnenversicherungen

Stefan Aures
Versicherungskaufmann

Telefon: 0941 - 64 66 25-0
Mail:
info@bavaria-regensburg.de

 

 

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