Diensthaftpflicht - für Beamte unverzichtbar!

Diensthaftpflicht - für Beamte unverzichtbar!12.12.2022 (lk) Bedienstete im öffentlichen Dienst haften für Schäden, die sie Dritten im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit zufügen. Gerade dann, wenn Personen geschädigt oder Vermögensschäden verursacht werden, können schnell hohe Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen.

Auch gegenüber Ihren Dienstherren können Sie haftpflichtig gemacht werden, wenn Sie diesen schädigen. Eine auf Ihren konkreten Bedarf abgestimmte Diensthaftpflicht übernimmt die Prüfung, Regulierung begründeter und Abwehr unbegründeter Schadenersatzforderungen.

Grundlage der Haftung

  • 75 Abs. 1 Bundesbeamtengesetz: „Beamtinnen und Beamte, die vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihnen obliegenden Pflichten verletzt haben, haben dem Dienstherrn, dessen Aufgaben sie wahrgenommen haben, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Haben zwei oder mehr Beamtinnen und Beamte gemeinsam den Schaden verursacht, haften sie gesamtschuldnerisch.“
  • 839 Abs. 1 BGB: „Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Fällt dem Beamten nur Fahrlässigkeit zur Last, so kann er nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Verletzte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag.“

Die Haftung lässt sich wie folgt zusammenfassen:

  • Verursacht der Beamte/Angestellte durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln gegenüber seinen Dienstherren einen Schaden, muss er für diesen aufkommen.
  • Entsteht gegenüber einem Dritten (z. B. einem Bürger) ein Schaden durch den Beamten/Angestellten, tritt für Schadensersatzansprüche zunächst der Dienstherr ein. Dieser kann allerdings den Beamten/Angestellten in Regress nehmen, sofern er vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

Was ist versichert?

Grundsätzlich sind alle Sach- und Personenschäden versichert, die der Versicherungsnehmer in Ausübung seiner dienstlichen Tätigkeit einem Dritten fahrlässig zufügt. Die Diensthaftpflicht prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen und Versicherungssummen.

Mögliche Beispiele zur Deckungserweiterung

  • Vermögensschäden, denen kein Personen- oder Sachschaden vorausging
  • Verlust von Dienstschlüsseln
  • Abhandenkommen von Ausrüstungsgegenständen
  • Dienstfahrzeug-Regress
  • Geräte-Regress
  • Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen (z. B. Polizei)

Schadenbeispiele aus der Praxis

Mit Blaulicht und Sirene: Markus B. ist Beamter im Vollzugsdienst des Zolls. Er und sein Kollege werden als Verstärkung zu einer Baustelle gerufen, auf der Kontrollen wegen Schwarzarbeit durchgeführt werden. Einige Arbeiter seien bereits geflüchtet. Herr B. schaltet Blaulicht und Sirene ein und fährt mit hohem Tempo in Richtung Baustelle. Dabei versäumt er es, an einer roten Ampel auf den fließenden Verkehr zu achten, wodurch es zu einem Verkehrsunfall kommt. Der Dienstwagen wird sehr stark beschädigt. Der Dienstherr fordert vom Beamten B. die Kosten der Reparatur i. H. v. 18.000 Euro.

Wandertag: Frau F. ist Klassenlehrerin der Klasse 5 a einer Hauptschule. Sie unternimmt mit Ihrer Klasse eine Wanderung durch den heimischen Wald. Als sie sich auf einer Wanderkarte orientieren will, pflückt einer der Schüler einen roten Pilz mit weißen Punkten und isst diesen. Der Schüler muss unter schmerzhaften Krämpfen ins Krankenhaus gebracht werden. Die Eltern klagen auf Schmerzensgeld.

Verloren: Ein Strafvollzugsbeamter verliert am Wochenende seinen Schlüsselbund auf einem Schützenfest. Am Bund befinden sich auch seine Dienstschlüssel. Nachdem er den Verlust meldet, wird der betroffene Teil der Schließanlage des Gefängnisses ausgetauscht. Die Kosten hierfür belaufen sich auf rund 30.000 Euro.

 

Wir unterstützen Sie gerne bei der Wahl des passenden Versicherungsschutzes – für einen sorgenfreien Arbeitsalltag!

Alles Wissenswerte zur Beamtenabsicherung

Ihr Versicherungsmaklerprofi für Diensthaftpflichtversicherungen

Stefan Aures
Versicherungskaufmann

Telefon: 0941 - 64 66 25-0
Mail:
info@bavaria-regensburg.de

 

 

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