Ihre Wohngebäudeversicherung wird teurer – So reagieren Sie richtig!

Sparen Sie bares Geld indem Sie Ihre Wohngebäudeversicherung prürfen lassen29.07.2022 (lk) Durch die extremen Preissteigerungen bei Baumaterialien: Konstruktionsholz + 83%, Dachlatten + 45 %, Bauholz + 38 %...und das kann man so auf nahezu alles übertragen, was es braucht um ein Haus aufzubauen oder zu reparieren. Ebenfalls gab es in den letzten Jahren immer mehr Schadenfälle durch verschiedene Wetterextreme wie zum Beispiel Sturm Sabine 2019. Aus diesen Gründen ist es ausgesprochen sicher, dass der Baupreisindex 2023 sehr stark angehoben werden wird. Dieser Anpassungsfaktor wirkt sich direkt auf Ihre Versicherungsprämie aus.

Was ist eine Unterversicherung?

Unterversicherung ist im Grunde schnell erklärt: Ein Versicherer setzt voraus, dass z. B. in Ihrer Gebäudeversicherung Ihre Gesamtwerte abgesichert werden. Daher muss die Versicherungssumme zu den tatsächlich vorhandenen Neuwerten passen. Gibt es hier eine Differenz und die Versicherungssumme ist zu niedrig gewählt, zahlt der Versicherer auch nur diesen entsprechenden prozentualen Anteil am Gesamtwert. Haben Sie 100.000 Euro versichert, bräuchten durch Preissteigerungen aber eigentlich 130.000 Euro, werden Sie auch bei einem Schaden nur in diesem Verhältnis entschädigt. Den Rest des Schadens müssen Sie dann selbst tragen.

 

Das könnte Sie auch interessieren…

 

Photovoltaikversicherung - Das müssen Sie als Hausbesitzer wissen Die wichtigsten Versicherungen für Ihre Ferienunterkunft Elementarversicherung - Wenn die Natur zum Risiko wird
Photovoltaikversicherung Gebäudeversicherung Elementarversicherung
Das müssen Sie wissen! Für einen entspannten Urlaub Wenn die Natur zum Risiko wird

 

Beitragserhöhung: So reagieren Sie richtig

Nachdem Ihnen die Information des Versicherers über die Erhöhung des Anpassungsfaktors zugegangen ist, haben Sie das grundsätzliche Recht, binnen eines Monats schriftlich zu widersprechen. Ihre Versicherung bleibt auch dann eine Neuwertversicherung zum bisherigen Beitrag, allerdings mit einer angepassten Versicherungssumme, die sich aus der Versicherungssumme 1914 multipliziert mit 1/100 des Baupreisindexes für Wohngebäude ergibt, der im Mai des Vorjahres galt. Der Unterversicherungsverzicht entfällt dann. Fehler in der Versicherungssummenberechnung (auch bei Teilschäden) schlagen dann ebenso durch, wie Preissteigerungen in der Zukunft. Sie müssen dann den fehlenden Teil der nicht mehr durch die Versicherung gedeckt ist, eben selber tragen. Wie schnell es beim Haus fünfstellig werden kann, wissen Sie sicher selbst. Wir können Ihnen daher nur wärmstens ans Herz legen, auf diesen Widerspruch zu verzichten. Sie gehen damit ein aus unserer Sicht unkalkulierbares Risiko ein.

Ein Wechsel des Wohngebäudeversicheres aufgrund der Beitragserhöhung lohnt sich für Sie nicht immer. Durch die oben genannten Gründe wird es branchenweit zu Anpassungen der Beiträge kommen. Vor allem, wenn Sie in den letzten Jahren bereits Schäden an Ihrem Wohngebäude hatten, kann es schwierig werden, eine günstigere Alternative zu finden. Besteht Ihre Wohngebäudeversicherung jedoch beispielsweise fünf Jahre oder mehr und es kam in dieser Zeit zu keinerlei Schäden, dann ist es möglich eine kostengünstigere Alternative zu finden. Gerne prüfen wir für Sie deshalb, welche alternativen Möglichkeiten der Versicherungsmarkt für Sie bietet.

 

Hier erfahren Sie mehr zum Thema Wohngebäudeversicherung

Ihr Versicherungsexperte für Wohngebäudeversicherungen

Stefan Aures
Versicherungskaufmann

Telefon: 0941 - 64 66 25-0
Mail:
info@bavaria-regensburg.de

 



[ zurück ]