Kfz-Versicherung für Exoten – so exklusiv wie Ihr Auto

Kfz-Versicherung für Exoten – so exklusiv wie Ihr Auto13.02.2023 (lk) Es ist doch immer wieder schön, wenn man sich auch mal etwas gönnt. Und welcher Traum könnte schöner in Erfüllung gehen als ein automobiler? Vor das Fahrvergnügen hat der Gesetzgeber allerdings den Versicherungsschutz gesetzt – und gerade an diesem kann es schnell scheitern. Der Großteil der Versicherer tut sich mit Exoten, die nicht an jeder Straßenecke stehen, schon wegen des Anschaffungspreises sehr schwer. Soll der Versicherungsschutz auch zur Exklusivität des Fahrzeugs passen, dünnt sich das Feld der Anbieter noch weiter aus.

Was ist versichert?

Die Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Sie ist deshalb ein fester Bestandteil der Kraftfahrtversicherung.

  • Haftpflicht-Versicherung

Folgende Ergänzungen werden i. d. R. vom Versicherer angeboten:

  • Teilkasko-Versicherung
  • Vollkasko-Versicherung

Ergänzt werden kann der Versicherungsschutz je nach Anbieter noch um:

  • Fahrerschutzversicherung
  • All-Risk-Deckung
  • GAP-Deckung
  • Auslandsschadenschutz
  • Insassen-Unfallversicherung
  • Schutzbriefversicherung

Wo gilt die Versicherung?

Der Versicherungsschutz gilt meistens innerhalb der geografischen Grenzen Europas und den außereuropäischen Gebieten im Geltungsbereich der EU.

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Bei einer Haftpflicht-Versicherung sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden in der Regel pauschal bis 100 Mio. Euro versichert. Personenschäden sind meist auf 15 Mio. Euro pro geschädigter Person begrenzt. Auf die Möglichkeit, nur die gesetzlichen Mindestversicherungssummen abzusichern, sollte man verzichten. Die Absicherung kann in schweren Fällen nicht ausreichen; auf den Beitrag wirkt sich diese schlechtere Absicherung kaum aus. Im Fall einer Teil- und Vollkaskoversicherung wird der Zeitwert des Fahrzeuges erstattet. Bei Neufahrzeugen gelten je nach Versicherer die entsprechenden Vereinbarungen für den Ersatz des Neuwertes. Bei Einschluss einer GAP-Deckung wird im Falle eines Totalschadens oder eines Diebstahls mindestens die Restforderung der Leasingbank erstattet. Ob der Zeitwert des Fahrzeugs darunter lag, spielt dabei keine Rolle. Je nach Anbieter kann die GAP-Deckung auch für Finanzierungen greifen.

Anders als bei „normalen“ Fahrzeugen, bei denen es nur nach Typ und Sonderausstattung geht, empfiehlt es sich, bei exklusiven Fahrzeugen ein Wertgutachten anfertigen zu lassen, das als Basis der Versicherungssumme dienen kann. Vor allem dann, wenn es sich nicht mehr um einen Neuwagen handelt, sind Sie so immer auf der sicheren Seite.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

Über die Kfz-Haftpflichtversicherung werden anfallende Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme erstattet. Eine Teil- und Vollkaskoversicherung deckt die Kosten der Reparatur des eigenen Fahrzeuges ab oder ersetzt im Falle eines Totalschadens den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges.

Schadenbeispiele aus der Praxis

Einbruch: Das Ehepaar Heinz befindet sich für drei Wochen im Urlaub. Der Bugatti Veyron ist vermeintlich sicher in der hauseigenen Garage untergebracht. Einbrecher steigen in der Zeit des Urlaubs ins Haus der Eheleute ein und entwendeten diverse Wertgegenstände. Durch eine seitliche Zugangstür brechen sie auch in die Garage ein. Der Spurensicherung der Polizei nach müssen sie versucht haben, den Wagen, wie auch das Garagentor zu öffnen, was jedoch beides misslang. Ihren mutmaßlichen Frust ließen die Täter dann an dem Fahrzeug aus. Abgetretene Seitenspiegel, zertrümmerte Scheiben und mehrere in den Lack gekratzte, unanständige Wörter summieren sich zu einer stattlichen Gesamtschadensumme. Die Vollkaskoversicherung kommt abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung für alle Schäden auf.

Abgestellt: Herr Weber fährt seinen Rolls-Royce Corniche nur, wenn er Urlaub hat. Für den Alltag ist ihm der Wagen zu schade, da kann er ihn nicht richtig genießen. Das Fahrzeug ist daher die meiste Zeit des Jahres abgemeldet in seiner Garage abgestellt. Durch ein heftiges Unwetter wird in einem Jahr das Dach der Garage teilweise abgedeckt. Teile davon stürzen auf den Wagen und verursachen Dellen und Kratzer im Lack. Ein Ziegel durchschlägt sogar das Verdeck. Obwohl zum Schadenzeitpunkt keine Versicherungsbeiträge gezahlt wurden – der Wagen war ja abgemeldet – übernimmt Herrn Webers Versicherung den Schaden. Der kostenlosen Ruheversicherung sei Dank.

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Ihr Versicherungsmaklerprofi für KFZ-Versicherungen in Regensburg

Lukas Bizio
Versicherungsfachmann

Telefon: 0941 - 64 66 25-0
Mail:
bizio@bavaria-regensburg.de

 

 

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