Privathaftpflichtversicherung: Wer haftet bei Grillschäden?

Sparen Sie sich bares Geld im Schadenfall mit einer Privathaftpflicht20.04.2022 (lk) Das Wetter wird schöner, die Sonnenstrahlen stärker und die heimischen Gärten werden für die kommenden Sommermonate gerüstet. Vor allem in den Sommermonaten gehört das Grillen zu einer der beliebtesten Freizeitbeschäftigungen der Deutschen. Egal ob im Garten, auf dem Balkon, im Park oder am See – die Deutschen sind wahre Grillmeister und schmeißen ihre Holzkohle-, Gas-, Schwenker- oder Elektrogrills gerne regelmäßig an. Ein Grillabend endet für gewöhnlich in gemütlicher Runde und vergnüglich.

Doch manchen Küchenchefs kann es gar nicht schnell genug gehen, bis das saftige Rib-Eye Steak endlich auf den angeheizten Grill gelegt werden kann. Wenn die Grillkohle mal wieder nicht so brennen möchte suchen sie nach alternativen Hilfsmitteln, um diesen Prozess zu beschleunigen. Hierbei werden häufig Reinigungsbenzin, Terpentin oder Brennspiritus verwendet. Diese Mittelchen sind aber definitiv keine gute Wahl, denn die Brennstoffe bilden beim Verdunsten ein hochexplosives Gemisch, aus dem sich beim Anzünden meterhohe Flammen bilden können und somit schnell einen daneben stehenden Gast verletzen können. Auch wenn Grillkohle aus Unachtsamkeit auf den Balkonboden der Mietwohnung fällt und ein Loch hinein brennt, entsteht schnell ein hoher Schaden. Was vielen ebenfalls unbekannt ist: Alle Gäste, die unmittelbar an einer Grillfeier teilnehmen haften für Grillschäden- und Unfälle. Es gibt viele kleine Unvorsichtigkeiten, die schnell zu ernsten Verletzungen oder materiellen Schäden führen können. Als Verursacher haften Sie dafür – auch, wenn Ihnen das Missgeschick aus Versehen unterlaufen ist. Deshalb ist es wichtig in solchen Fällen ausreichend versichert zu sein.

Privathaftpflichtversicherung greift, wenn Dritte zu Schaden kommen

Wenn Sie einer anderen Person oder fremdem Eigentum bei einem Grillunfall einen Schaden zufügen, springt Ihre Privathaftpflichtversicherung ein. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Geschädigte Ihr Vermieter, ein Gast oder Ihr Nachbar ist. Ein Schadenersatzanspruch kann nur dann nicht geltend gemacht werden, wenn die geschädigte Person in Ihrem Haushalt lebt. Eine private Haftpflichtversicherung leistet auch bei Schäden die an einer Mietsache, beispielsweise bei einem Brandfleck auf dem Balkonboden oder in der Markise entstanden sind.  Sie sollten auch darauf achten, dass in Ihrer Privathaftpflichtversicherung grob fahrlässig entstandene Schäden abgesichert sind.

Unfallversicherung bei Folgeschäden

Wenn Sie sich bei einer Grillparty selbst verletzen sollten, ist dies zunächst über die Krankenversicherung abgedeckt. Diese übernimmt alle Behandlungskosten, die durch den Besuch beim Arzt oder im Krankenhaus entstehen. Sollten jedoch Spätfolgen wie Brandnarben oder eine eingeschränkte Mobilität entstehen, sind diese über eine private Unfallversicherung abgesichert.

Hausratversicherung schützt Ihr Inventar

Die Hausratversicherung kommt für Schäden auf, wenn Sie zum Beispiel mit Ihrem Grill die Gartenmöbel in Brand setzen. Mit einer zusätzlichen Außenversicherungsklausel deckt die Hausratversicherung in der Regel auch Schäden ab, die außerhalb Ihrer eigenen vier Wände entstehen – beispielsweise am See oder Campingplatz.

So vermeiden Sie Grillunfälle

  • Grill auf einem festen, ebenen Untergrund aufbauen
  • Kinder nicht unbeaufsichtigt in die Nähe des Grills lassen
  • Halten Sie Sicherheitsabstand zu anderen Personen und brennbaren Gegenständen
  • Nur feste, geprüfte Grillanzünder verwenden
  • Verwenden Sie eine lange Grillzange
  • Brennendes Fett niemals mit Wasser löschen
  • Bewegen Sie den Grill während der Nutzung nicht
  • Grill nie in geschlossenen Räumen abkühlen lassen: Es entstehen lebensbedrohliche Brandgase
  • Tragen Sie eine Grillschürze und vermeiden Sie Synthetik-Kleidung
  • Achten Sie auf die Windrichtung, um Funkenflug zu vermeiden
  • Nutzen Sie einen Grill, der gültige Prüfsiegel hat

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