An- und Umbauten erhöhen den Immobilienwert

Sparen Sie bares Geld im Schadenfall mit einer aktuellen Gebäudeversicherung13.06.2023 (lk) Wenn Sie darüber nachdenken, Ihre Immobilie aufzuwerten, sind An- und Umbauten eine großartige Möglichkeit, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen und gleichzeitig den Wert Ihrer Immobilie zu steigern. Ein Umbau kann beispielsweise eine Terrasse sein, die zum Wintergarten umfunktioniert wird. Ein Beispiel für einen Anbau wäre die neue Sauna zum Entspannen und wohlfühlen. Eine Investition in An- und Umbauten kann sich langfristig auszahlen, denn sie steigern nicht nur den Komfort Ihres Zuhauses sondern auch dessen Wert. Doch wie steht es um den Versicherungsschutz?

Veränderungen an Gebäuden können Einfluss auf den Versicherungsschutz haben. Wann immer an einem versicherten Gebäude bauliche Veränderungen vorgenommen werden, hat das auch Auswirkungen auf den Wert der Immobilie. In der Regel wird sich der Gebäudewert dadurch erhöhen, ab auch eine Reduzierung ist denkbar, wenn beispielsweise eine Garage wegfällt oder eine Sauna (wieder) ausgebaut wird. Da dies aber die deutlich seltener vorkommende Folge von An- oder Umbauten ist, lassen wir diese außen vor und lenken den Blick ausschließlich auf Gebäudewerterhöhungen.

Vor der Werterhöhung kommt die Gefahrerhöhung

In den meisten Fällen sind die Bauarbeiten, die dann die Erhöhung des Gebäudewertes zur Folge haben, bereits eine Gefahrerhöhung. Diese kann sowohl temporär (wie Lagerung entzündlicher Stoffe in der Garage während der Bauarbeiten) als auch dauerhaft (z. B. Einbau eines Kamins oder einer Sauna) sein.

Was kann zu einer Werterhöhung führen?

Es sind die verschiedensten An- und Umbauten denkbar, wie beispielsweise

  • auf dem Dach wird eine Photovoltaikanlage angebracht
  • die Terrasse wird zu einem Wintergarten erweitert
  • im Keller wird eine Sauna installiert
  • am Haus wird mittels einer Stahlkonstruktion ein Balkon angebracht
  • usw.

Solche Veränderungen werden sowohl an gewerblichen genutzten Gebäuden wie auch an Privathäusern vorgenommen. Wird der Versicherer nicht rechtzeitig über eine Werterhöhung informiert bzw. die Versicherungssumme nicht angepasst, dann kann es im Schadenfall zu Ärger kommen – es drohen Unterversicherung und/oder Kürzung der Leistung aufgrund Verletzung der vertraglichen Obliegenheiten!

Und das bedeutet?

für Unterversicherung:

Der Wert des Hauses ist größer als die Versicherungssumme. Brennt zum Beispiel ein mit 200.000 Euro versichertes Haus ab, so gibt es im Schadenfall maximal diesen Betrag, auch wenn das Haus 300.000 Euro wert war. Sogar bei einem Schaden von nur 50.000 Euro würde der Hausbesitzer eine schmerzliche Einbuße erleiden. Waren nur zwei Drittel des Hauswertes versichert, werden auch nur zwei Drittel des Schadens bezahlt.

Zwar haben die meisten eine „gleitende Neuwertversicherung“ vereinbart. Die Versicherungssumme erhöht sich dabei automatisch parallel zu einem Preisindex (Baupreisindex etc.). Damit ist aber nur gewährleistet, dass das Objekt im bisherigen Zustand richtig versichert ist. Eine Werterhöhung wird davon nicht erfasst.

für Obliegenheitsverletzung:

Grundsätzlich hat der Versicherungsnehmer die Verpflichtung, Veränderungen, welche die Gefahr eines Schadens am oder im Gebäude erhöhen, dem Versicherer unverzüglich mitzuteilen. Das gilt vor allem für Dinge, nach denen bei Vertragsabschluss gefragt worden ist und welche dann während der Vertragslaufzeit verändert werden. Geschieht dies nicht und verletzt der Versicherungsnehmer somit diese vertragliche Obliegenheit, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung im Schadenfall zu kürzen. Je nach Schwere des Kundenverschuldens wird also um einen entsprechenden Prozentsatz gekürzt – und das ist bis hin zur vollständigen Leistungsfreiheit möglich. 

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Ihr Versicherungsmaklerprofi für Gebäudeversicherungen

Stefan Aures
Versicherungskaufmann

Telefon: 0941 - 64 66 25-0
Mail: info@bavaria-regensburg.de

 

 

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