Schneedruck – das unberechenbare Risiko der Fotovoltaikanlage

Schützen Sie sich vor hohen Kosten mit einer Fotovoltaikversicherung10.10.2022 (lk) Eine Fotovoltaikanlage - Ihr Kraftwerk, das sich umweltschonend „selbstfinanziert“ und Sie unabhängiger von den großen Stromanbietern macht.

Diese sensible Technik ist zwangsweise auch den unschönen Seiten der Natur – wie z.B. Schneedruck, Stürmen und Hagel – ausgeliefert. Diese Gefahren treten nun in der kalten Jahreszeit wieder vermehrt auf.  Gerade im Winter bei starkem Schneefall kann es passieren, dass die Schneelast erhebliche Kräfte auf die Fotovoltaik Module und die Verankerung der Montagevorrichtungen ausübt. Mit einer Fotovoltaikversicherung können Sie sich vor den hohen Kosten der Schäden infolge dieser Gefahren schützen.

Belastbarkeit der Fotovoltaik Module

Der maximal zulässige Flächendruck wird meist vom Hersteller in Pascal angegeben. Sie können die maximal zulässige Schneelast pro Quadratmeter in Kilogramm ganz einfach berechnen, indem Sie den in Pascal angegebenen Maximaldruck durch zehn teilen. Wenn Ihr Hersteller eine zulässige Belastung von beispielsweise 5.000 Pascal angibt bedeutet dies, dass die Fotovoltaikanlage mit maximal 500 Kilogramm Schnee auf einem Quadratmeter belastet werden darf. Eine Belastung von 500 Kilogramm Schneemasse hört sich erst einmal viel an. Frisch gefallener Schnee bei einer Höhe von einem Meter wiegt in etwa 50 – 60 Kilogramm. Problematisch wird es allerdings bei nassem Schnee der sich verdichtet. Unter diesen Umständen kann sich das Gewicht des Schnees ungefähr verzehnfachen. Unterschätzen Sie das Risiko des Schneedrucks nicht und sichern Sie sich mit einer Fotovoltaikversicherung ab.

Was ist versichert?

Alle Teile der Fotovoltaikanlage, insbesondere Module und Tragekonstruktionen, Wechselrichter, Einspeise- und Erzeugungszähler, Verkabelung, etc.

Welche Gefahren und Schäden sind u. a. versichert?

Versichert sind alle Sachschäden, die durch nicht rechtzeitig vorhersehbare Ereignisse entstehen, sowie das Abhandenkommen versicherter Sachen. Insbesondere durch:

  • Bedienfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Vandalismus
  • Überspannung, Induktion, Kurzschluss
  • Brand, Explosion, Schmor- und Sengschäden
  • Hagel, Sturm, Frost, Schneedruck
  • Marder-/Tierbiss

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

Durch den Versicherer werden die Reparaturkosten und ggf. der Ersatz der beschädigten Teile übernommen. Soweit vereinbart, leistet der Versicherer auch Entschädigung für den Ertragsausfall und den Minderertrag. Zusätzlich werden bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen folgende Kosten übernommen: Aufräum- und Entsorgungskosten, Feuerlöschkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Erd-, Pflaster-, Maurerarbeiten.

Prüfung der Fotovoltaikanlage

Für Privatleute gibt es zwar keine gesetzliche Pflicht zur Wartung der Fotovoltaikanlage, spätestens aber im Schadenfall verlangen viele Versicherer einen entsprechenden Wartungsschein. In einzelnen Verträgen sind die Prüfungsintervalle in speziellen Klauseln geregelt. Beherzigen Sie diese bitte! Wenn es keine Richtlinien hierzu gibt, sind Sie mit einer alle vier Jahre durchgeführten Wartung auf der sicheren Seite.

Grundsätzlich gilt: Alle gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsvorschriften müssen eingehalten werden. Andernfalls kann es trotz entsprechender Versicherung zu einer Leistungskürzung bis hin zu einer Ablehnung kommen. Obliegenheitsverletzungen gilt es daher strikt zu vermeiden.

Alle wichtigen Infos zur Fotovoltaikversicherung finden Sie HIER.

Ihr Versicherungsmaklerprofi für Fotovoltaikversicherungen

Stefan Aures
Versicherungskaufmann

Telefon: 0941 - 64 66 25-0
Mail: info@bavaria-regensburg.de

 

 

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